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Stadt Leverkusen startet mit Hundebestandsaufnahme; bei Selbstanzeige kein Bußgeld

Leverkusen (aho) – Ab dem kommenden Montag, 20. April, wird in Leversen bis zum 30. Juni eine so genannte „Hundebestandsaufnahme“ durchgeführt. Das teilte jetzt die Stadtverwaltung mit.

Durchgeführt wird die Aktion durch die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH Düren. Es besteht keine Auskunftspflicht, die Befragung findet auf freiwilliger Basis statt.

Gefragt wird, ob und wie viele Hunde gehalten werden. Ebenso seit wann, nach der Rasse und dem Gewicht (über 20 Kilo bzw. über 40 Kilo). Für den ersten Hund sind pro Jahr 108 Euro zu entrichten, ab dem zweiten Hund beläuft sich der Betrag auf 216 Euro je Hund.

Wenn niemand angetroffen wird, wird ein Merkblatt mit entsprechender Information hinterlegt. Wenn ein Hund schon länger gehalten wird, ist eine Nachversteuerung bis zu vier Jahren fällig, bei Selbstanzeige aber kein Bußgeld. Leistungsempfänger nach SGB II oder SGB XII erhalten eine Steuerermäßigung von 75 %. Für Kampfhunde gelten die normalen Steuersätze.

Erstmalig fand eine solche Bestandsaufnahme im Jahr 2003 statt. Alle Leverkusener Haushalte – rund 78.000 – wurden damals im Auftrag der Stadt Leverkusen befragt. Das Ergebnis: Ein „Mehr“ an Hunden von immerhin 19,1 Prozent führten bei der Kämmerei ab 2004 zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 100.000 Euro. Für das Jahr 2009 geht die Stadt von Gesamteinnahmen aus der Hundesteuer von 610.000 Euro aus. Aktuell sind in Leverkusen 5. 688 Hunde offiziell angemeldet.

2008 empfahl das Gemeindeprüfungsamt die Wiederholung der „Hundebestandsaufnahme“. Ziel: Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Erzielung von Mehreinnahmen, da nicht alle Hundefreunde ihre Vierbeiner angemeldet haben, so die Stadt in einer Medieninformation.

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