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Unerlaubter Tiertransport: Acht Hunde in ein Auto gepfercht

hunde_basel_021Basel (aho) – Nicht schlecht gestaunt hat eine Patrouille der Polizei Basel-Landschaft, als bei einer Fahrzeugkontrolle in Diepflingen BL (Schweiz) ein Personenwagen mit Schweizer Kennzeichen auffiel, in welchem sich acht Hunde befanden. Die Polizei zeigte dafür wenig Verständnis und fertigte eine Anzeige.

hunde_basel_01(Fotos: Polizei)

Die Polizei Basel-Landschaft weist darauf hin, dass das Mitführen nach Schweizer Recht von Hunden in Personenwagen wie folgt geregelt ist:

• Der Fahrzeugführer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Die Ladung (Hunde) darf niemanden gefährden oder belästigen. Der Führer hat dafür zu sorgen, dass er nicht behindert wird. (Art. 30 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 + 3 SVG)

• Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen und es in Angst versetzen. Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überanstrengungen von Tieren ist verboten (Art. 4 Abs. 2 TSchG)

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