animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Gießen: Rottweiler und deren Kreuzungen beim Ordnungsamt melden!

Gießen (aho) – Alle Rottweiler und deren Kreuzungen müssen bis 30. Juni beim Ordnungsamt der Universitätsstadt Gießen gemeldet werden. Geschieht dies nicht, entstehen den Halterinnen und Haltern erhebliche Kosten.

Die im Dezember 2008 von der Hessischen Landesregierung geänderte Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) hatte Rottweiler und deren Kreuzungen in die Liste der gefährlichen Hunde eingereiht. Gleichzeitig wurde eine Übergangsregelung in die HundeVO aufgenommen, die die in Hessen lebenden Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor dem 31.12.2008 einen Rottweiler oder eine Rottweilerkreuzung gehalten haben, in Anspruch nehmen können. Sie besagt, dass für alle Rottweiler und Rottweilerkreuzungen, die bis zum 30.06.2009 der zuständigen Ordnungsbehörde schriftlich gemeldet werden, weder ein Wesenstest, noch ein Sachkundenachweis erbracht werden muss. Lässt der Hundehalter die Meldefrist allerdings ungenutzt verstreichen, hat dies zur Folge, dass ein Antragsverfahren gemäß HundeVO durchzuführen ist, welches mit beträchtlichen Kosten für die genannten Unterlagen und erheblichen persönlichen Aufwand der Hundehalter in Verbindung steht.

Das Ordnungsamt der Universitätsstadt Gießen wendet sich aus diesem Grund an alle Gießener Bürgerinnen und Bürger, die Halter von Rottweilern bzw. Rottweilerkreuzungen sind, und fordert diese auf, ihre Hunde bis zum 30.06.2009 beim Ordnungsamt der Universitätsstadt Gießen, (Anschrift: Berliner Platz 1, 35390 Gießen oder, bevorzugt, per E-Mail an ordnungsamt@giessen.de.de) mit zwei Bildern und unter Benennung von Name, Beginn der Hundehaltung, Geburtsdatum, Geschlecht, Hundemarken- und Chipnummer des Tieres zu melden. Nur so kann bei Rottweilern und deren Kreuzungen, die unter die Übergangsregelung fallen, auf den Wesenstest, den Sachkundenachweis und die Hundehaltererlaubnis verzichtet werden.

Alle Listenhunde, die bis zum 30.06.2009 nicht gemeldet wurden, werden danach gemäß den Bestimmungen der HundeVO vom Ordnungsamt mit allen Konsequenzen als „gefährliche Hunde“ eingestuft und deren Halter zwingend zur Anmeldung aufgefordert.

1 Kommentar, Kommentar oder Ping

  1. Kathi

    Ein Riesen Mist diese Listen – Warum fängt man nicht endlich mal bei den Haltern an!

Reply to “Gießen: Rottweiler und deren Kreuzungen beim Ordnungsamt melden!”

Suche



Datenschutzerklärung