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Flugpaten voll verantwortlich: Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen beachten

Düsseldorf (aho) – In den Schulferien kommt es immer wieder vor, dass Reisende meist aus südlichen Ländern streunende Hunde und Katzen mit nach Hause nehmen. Die Ausreise aus dem Urlaubsland ist problemlos und Kontrollenfinden so gut wie nicht statt. Sehr genau wird dagegen an den Zielflughäfen, wie zum Beispiel in Düsseldorf, kontrolliert. Das Amt für Verbraucherschutz nimmt dies zum Anlass, auf die gängigen Einreisebestimmung für Hunde und Katzen hinzuweisen: Hunde und Katzen, die nicht aus einem EU-Mitgliedstaat stammen, müssen über einen „EUHeimtierausweis“ verfügen. Das Tier muss eindeutig – durch Mikrochip oder Tätowierung – gekennzeichnet sein. Darüber hinaus muss in dem EU-Heimtierausweis eine gültige, mindestens 21 Tage alte Tollwutschutzimpfung tierärztlich dokumentiert sein.

Wenn ein Hund oder eine Katze aus einem so genannten Drittland, in dem die Tollwut vorkommt, wie zum Beispiel der Türkei, mitgebracht werden soll, ist sogar eine Blutuntersuchung erforderlich, die mindestens drei Monate vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt werden muss.

Zweifelhaft Organisationen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Urlauber kurz vor ihrer Heimreise von zweifelhaften Organisationen angesprochen und gebeten werden, einen Hund oder eine Katze als so genannten „Flugpaten“ mitzunehmen. Die Tiere würden dann am Zielflughafen von Mitgliedern dieser Organisation in Empfang genommen. Häufig wird den potenziellen Flugpaten dabei suggeriert, dieses Verfahren sei risikolos und legal. Der Flugpate ist während des Transportes für das Tier verantwortlich und muss auch die geltenden Einreisebestimmungen beachten.

Nach Mitteilung des Amtes für Verbraucherschutz werden am Düsseldorfer Flughafen immer wieder Hunde und Katzen sichergestellt und in Quarantäne untergebracht, weil die Einfuhrvorschriften nicht beachtet wurden. Bis zur Freigabe des Tieres kommen dann schnell mehrere hundert Euro an Unterbringungskosten zusammen, die der Reisende, als Verursacher, zu tragen hat. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig. Reisende sollten sich in jedem Fall – auch vom Urlaubsort aus – in Deutschland bei den zuständigen Veterinärämtern über die geltenden Einreisebestimmungen erkundigen. Seriöse Organisationen werden dieses Anliegen immer unterstützen, so das Amt..

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