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Hunde in Naturschutzgebieten anleinen: Streuner richten erhebliche Schäden an

Coesfeld (aho) – Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Coesfeld appelliert an die Hundebesitzer, Verantwortung zu zeigen und ihre Vierbeiner bei Spaziergängen durch geschützte Gebiete an die Leine zu nehmen. Denn um die empfindliche Fauna und Flora zu bewahren, besteht in den meisten Naturschutzgebieten des Kreises Coesfeld Leinenpflicht für Hunde – was einige „Frauchen“ und „Herrchen“ ignorieren: Bei den Gemeinden Havixbeck und Nottuln, aber auch beim Kreis Coesfeld häufen sich in letzter Zeit die Beschwerden über streunende Hunde.

Sogar wahre „Hunde-Meuten“ mit bis zu 20 freilaufenden Tieren sind der Unteren Landschaftsbehörde gemeldet worden. Immer wieder wird das persönliche Gespräch mit den Besitzern gesucht. Leider zeigen sich einige dabei sehr uneinsichtig, bedauert Georg Lasogga von der Unteren Landschaftsbehörde. Dabei sollte es doch einleuchtend sein, dass durch das Toben und Spielen abseits der Wege artgeschützte Tiere und das Wild gestört werden, erläutert sein Kollege Klaus Dahms. Immer mehr Hundebesitzer lassen ihre Tiere dennoch frei laufen, obwohl sie es besser wissen müssten: In vielen Gesprächen, durch Hinweistafeln und Faltblätter werden die Besucherinnen und Besucher der Naturschutzgebiete über deren Besonderheiten aufgeklärt. Nicht nur im Naturschutzgebiet Baumberge, sondern etwa auch in den Waldgebieten Hanloer Mark/Draum, Nonnenbachtal und Stevern müssen Hunde immer an der Leine geführt werden.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vorfälle weist die Untere Landschaftsbehörde darauf hin, dass jeder Anzeige nachgegangen wird – und bei Verstößen ein Bußgeldverfahren mit empfindlicher Geldstrafe droht.

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