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Auch Hobbyhalter müssen ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse melden

Bonn / Münster (aho) – Wer in Nordrhein-Westfalen Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Geflügel oder Bienen hält, ist verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar seinen Bestand bei der Tierseuchenkasse zu melden. Darauf weist jetzt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen hin. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt nicht nur für Landwirte, sondern auch für Hobbyhalter und gewerbliche Tierhalter, so die Kammer in einer Preseinformation. Stichtag für die Meldung der Tierzahlen ist der 1. Januar 2010. Eine Ausnahme gilt für Rinderhalter, denn hier kann die Tierseuchenkasse NRW auf eine zentrale Datenbank zurückgreifen, in der alle in Deutschland lebenden Rinder gemeldet sind. Eine weitere Ausnahme gilt für Halter von Masthähnchen, Puten, Enten oder Gänsen. Sie müssen erstmals den Durchschnittsbesatz angeben.

Tierhalter, die bereits bei der Tierseuchenkasse bekannt sind, haben Ende Dezember automatisch einen Meldebogen erhalten. Wer keinen Meldebogen erhalten hat oder erstmals in diesem Jahr Tiere hält, muss seine Meldung formlos schriftlich bei der Tierseuchenkasse abgeben, so die Kammer.

Wer am 15. Februar dieses Jahres mehr als 49 Pferde, 49 Rinder, 99 Schweine, 49 Schafe oder Ziegen, 49 Stück Gehegewild, 999 Legehennen oder zehn Bienenvölker hält, muss seinen Tierbestand auch zum 15. Februar melden, wenn sich bei einer dieser Tierarten der Bestand durch Zukauf seit 1. Januar um mehr als zehn Prozent erhöht hat.

Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.

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