Newcastle Disease: Impfungen bei Hühnern müssen dokumentiert werden
Unterschleißheim (aho) – Die Impfung gegen die Newcastle Krankheit (Atypische Geflügelpest) ist für alle Hühner und Truthühner ab der Haltung von einem Tier gesetzlich vorgeschrieben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine kommerzielle oder Hobby-Haltung handelt. Für die Impfung stehen mehrere Lebendimpfstoffe zur Verfügung, die entweder als Augen- oder Nasentropf, Spray oder Trinkwasser verabreicht und nach spätestens 3 Monaten nachgeimpft werden müssen. Daneben gibt es Inaktivatimpfstoffe zur subkutanen oder intramuskulären Injektion mit einer Immunitätsdauer nach entsprechender Lebendvorimpfung von einem Jahr. Der Impfstoffhersteller Intervet mit Sitz in Unterschleißheim stellt zur Vereinfachung der Dokumentation eine PDF-Impfbescheinigung zur Verfügung, welche im Computer ausgefüllt und dann ausgedruckt werden kann. Sie finden dieses Impfbescheinigung hier auf der aho-Webseite.
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