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Staatsanwaltschaft Münster erhebt Anklage gegen illegale Vogelhändler

Münster (aho) – Gegen zwei Vogelhändler aus Metelen im Kreis Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) hat die Staatsanwaltschaft Münster vor dem Landgericht Münster Anklage erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen 2002 und 2007 gewohnheits- und gewerbsmäßig in mindestens 242 Fällen artengeschützte, vom Aussterben bedrohte Vögel auf dem Schwarzmarkt gewinnbringend europaweit weiterverkauft und damit Straftaten gegen das Bundesnaturschutzgesetz begangen zu haben. Einige Käufer aus der bundesweiten Sammlerszene wurden bereits zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt, so Oberstaatsanwalt Schweer.

Im Bereich des weitweiten Artenschutzes soll durch das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 gesichert werden, dass das Überleben von seltenen Tierarten nicht gefährdet wird. Dazu gibt es nach EU-Recht und dem Bundesnaturschutzrecht mehrere Unterscheidungen, unter anderem in „streng geschützte“ und „besonders geschützte“ Arten. Exemplare dieser geschützten Arten dürfen nur unter besonderen Auflagen erworben werden, wenn der Nachweis einer legalen Nachzucht dokumentiert ist. EU-Programme sollen das Überleben dieser seltenen Arten in der freien Wildbahn sichern. Dazu gehören die hier betroffenen Vogelarten der Gattung Limikolen (=Watvögel), wie Großer Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel, Stelzenläufer, See- und Sandregenpfeifer.

Im Kampf gegen illegale Vogelhändler gelang der Staatsanwaltschaft Münster nun ein außergewöhnlicher Fahndungserfolg im Münsterland. Im August 2007 durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Münster und Beamte der Kreispolizeibehörde Steinfurt, unterstützt von Experten des Landeskriminalamtes NRW und der Polizei Münster Seite 2/2 Häuser und Grundstücke von fünf verdächtigen Vogelhaltern in Metelen. Hierbei wurden sie unterstützt von Mitarbeitern der Unteren Landschaftsbehörde, des Veterinäramtes, der Vogelschutzwarte Metelen sowie drei Sachverständigen. Bei den zwei Angeklagten wurden mehr als 200 artengeschützte Watvögel und eine nicht zu beziffernde Anzahl seltener Vogeleier gefunden. Da die Beschuldigten die legale Herkunft nicht belegen konnten, wurden verschiedenen Vögeln Blutproben entnommen, um über eine DNA die Herkunft und Abstammung bestimmen zu können. Ab September 2007 wurden die Ermitllungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Münster durch eine Kommission des LKA NRW weitergeführt. Diese stellte fest, dass bestimmte Vögel auf dem Schwarzmarkt europaweit Verkaufspreise bis zu 1000 Euro erzielen.
Zuchtlisten, deren Plausibilität durch Sachverständige widerlegt wurden, sollten den Anschein der ordnungsgemäßen Aufzucht der Vögel erwecken. Vogelfänger reisten seit Jahren regelmäßig zur Brutzeit in die entlegensten Gebiete Europas, um die sehr seltenen Vogelarten zu fangen und die Nester zu räubern. Die Ermittlungen wurden durch einen Diplom-Biologen unterstützt, der die umfangreich sichergestellten Beweismittel in mühsamer Kleinarbeit pro Vogelart unter ornithologischen Gesichtspunkten beweiskräftig bewertete. Gutachterlich wurde festgestellt, dass der Großteil der vom Aussterben bedrohten Tiere illegal aus der Natur entnommen wurde und nicht, wie von den Beschuldigten behauptet, aus legalen Nachzuchten stammte.

1 Kommentar, Kommentar oder Ping

  1. Sascha Scharf

    Hallo,
    mich würde interessieren, wo die DNA-Analysen durchgeführt wurden. Im Artikel ist nur von einem Dipl. Biologen die Rede. Hat der das alleine gemacht oder wurden die Analysen durch eine Firma erstellt und wenn ja welche?

    Vielen Dank für eine kurze Antwort,

    Sascha

Reply to “Staatsanwaltschaft Münster erhebt Anklage gegen illegale Vogelhändler”

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