Dinslaken: Bestimmte Hunde auch beim Ordnungsamt melden
Dinslaken (aho) – Hunde für die Hundesteuer anzumelden, reicht nicht in allen Fällen. Das Halten von Hunden bestimmter Größe und Rasse muss zusätzlich dem Ordnungsamt angezeigt, unter Umständen sogar genehmigt werden. Darauf weist die Stadtverwaltung der Stadt Dislaken hin. Große Hunde mit mindestens 40 Zentimeter Schulterhöhe oder einem Gewicht von 20 Kilo und mehr sind beim Ordnungsamt zu registrieren.
Das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen kennt die Kategorie „Gefährliche Hunde“. Das sind Pitbulls, American Staffordshire Terrier beziehungsweise Bullterrier, artverwandte Rassen und Kreuzungen. Deren Haltung ist ebenso erlaubnispflichtig wie die von Hunden bestimmter Rassen: Mastiffs, Mastinos, Rottweiler und beispielsweise Tosa Inus. Tierfreunde müssen, bevor ein Hund der zuvor beschriebenen Rassen angeschafft werden soll, eine Erlaubnis beim Ordnungsamt beantragen.
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn bestimmte Voraussetzungen gegen Nachweis erfüllt werden. Halter, die eine Anmeldung aus Unkenntnis unterlassen haben, sollten das nachholen, weil ansonsten Konsequenzen möglich werden, die vom Bußgeld bis zur Wegnahme des Tieres reichen, so die Stadt in einer Medieninformation.
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