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Infektiöse Anämie bei Pferden: Auch Rheinland-Pfalz betroffen

Koblenz (LUA) – Wegen des vermehrten Auftretens der Infektiösen Anämie (ansteckenden Blutarmut) der Pferde und pferdeartigen Tiere in Deutschland ruft das Landesuntersuchungsamt (LUA) alle rheinland-pfälzischen Halter solcher Tiere zu erhöhter Wachsamkeit auf. Die Krankheit ist über illegale Pferde-Importe aus Rumänien eingeschleppt worden, wo die Seuche seit langem auftritt.

Wachsam sollten vor allem diejenigen sein, die Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel oder Zebras kaufen wollen. Ganz besonders wichtig ist die einwandfrei nachgewiesene Herkunft und Identität der Tiere. Tiere ohne einen gültigen sogenannten Equidenpass (lat. equus = das Pferd) sollten auf keinen Fall gekauft werden, auch wenn der günstige Preis für einen Kauf spricht. Aber selbst den Angaben im Pass sollte nicht blind vertraut werden. Vor allem die Identität sollte immer nachgeprüft werden: Entweder im Abgleich mit dem implantierten Chip oder des Signalements (Farbzeichnung und -Beschreibung des Fells etc.).

Auch in Rheinland-Pfalz ist die für Menschen ungefährliche Infektiöse Anämie mittlerweile im südlichen Landesteil bei einem Pferd aufgetreten, das im letzten Jahr aus Rumänien illegal eingeführt worden war. Insgesamt sind in Deutschland mehrere solcher Fälle bekannt geworden. Das Pferd ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eingeschläfert worden. Mögliche Kontakttiere sind unter Quarantäne gestellt worden. Sie werden mehrfach untersucht, ob sie sich angesteckt haben.

Tierhaltungen müssen gemeldet werden

Damit die zuständigen Behörden im Seuchen- und Seuchenverdachtsfall rasch und zielgerichtet handeln können, muss ihnen jede noch so kleine Pferdehaltung, auch Hobbyhaltung, bekannt sein. Es ist die gesetzliche Pflicht aller Tierhalter, die Tierhaltung beim Veterinäramt ihrer Kreis- oder Stadtverwaltung zu melden und registrieren zu lassen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Wer seine Tierhaltung nicht meldet, hat unter Umständen keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn ein Pferd an der Seuche verendet oder deswegen getötet werden muss. Zudem drohen Schadenersatzforderungen anderer Tierhalter, wenn von nicht registrierten Tierhaltungen Krankheiten oder Seuchen übertragen werden – was von den Behörden verhindert worden wäre, wenn sie die Haltung gekannt hätten.

Infizierte Tiere sind lebenslang Virusträger

Die Infektiöse Anämie der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tiere mit verdächtigen Krankheitszeichen müssen sofort dem Haustierarzt vorgestellt werden. Bei Seuchenverdacht ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren. Dort werden die Verdachtsabklärung eingeleitet und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung ergriffen, um die Verschleppung der Seuche zu verhindern.

Die Infektiöse Anämie der Einhufer ist weltweit verbreitet. In Deutschland traten bisher nur vereinzelte Fälle bei importierten Pferden aus Ost- und Südosteuropa auf, wo die Seuche häufiger vorkommt. Empfänglich für die Erkrankung sind Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras. Das Virus der Infektiösen Anämie wird durch blutsaugende Insekten wie Bremsen, Mücken oder Stechfliegen übertragen, aber auch beim gemeinschaftlichen Gebrauch von Zaum- oder Sattelzeug und – wenn auch seltener – bei engem Kontakt von Tier zu Tier. Infizierte Mutterstuten können das Virus an ihr Fohlen weitergeben. Für Menschen besteht keine Gefahr. Sie können sich nicht anstecken.

Bei befallenen Tieren kann die Krankheit tödlich, aber auch klinisch völlig unauffällig verlaufen. Die Symptome wie hohes Fieber, blasse oder gelbe Schleimhäute (Gelbsucht) teilweise mit punktförmigen Blutungen, Schwäche, Gewichtsverlust und Flüssigkeitsansammlungen in der Unterhaut von Brust, Bauch und Gliedmaßen (Ödeme) sind je nach Verlaufsform unterschiedlich stark ausgeprägt und können auch in Schüben mit symptomfreien Intervallen auftreten. Infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und können die Seuche weiter verbreiten, auch wenn sie selbst klinisch unauffällig bleiben.

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