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Schwarzmarktwert bis zu 30.000 US-Dollar je Tier: Zollfahndung beschlagnahmt 98 Schildkröten

Köln (aho) – Bei einer Großaktion in Bayern und Rheinland-Pfalz beschlagnahmten Zollfahnder 98 seltene Schildkröten, darunter auch Tiere einer vom Aussterben bedrohten Art. Die  streng geschützte und sehr seltene Schildkröten hätten auf dem Schwarzmarkt den Kriminellen mehrere Hunderttausend Euro erbracht. Die von den Zollfahndungsämtern Frankfurt am Main und München beschlagnahmten Unterlagen deuten auf einen Handel mit mehreren Hundert illegalen Exemplaren hin. Die Auswertung der Unterlagen und die weiteren Ermittlungen dauern an, so die Fahnder des Zolls.

ZKA-Fachgruppenleiter Dr. Peter Keller stellt dazu in einer Pressemitteilung fest:

„Bisher wurden Zuwiderhandlungen gegen Artenschutzbestimmungen häufig Einzeltätern und kleineren Sachverhalten zugeordnet. Unser jetziger Ermittlungskomplex deutet auf einen hohen Organisationsgrad der Täter hin und zeigt, dass sich der Handel mit bedrohten Arten zu einem lukrativen Geschäft für skrupellose Kriminelle entwickeln kann.“
Es besteht der dringende Verdacht, dass die wertvollen Tiere der Natur in verbotener Weise entnommen und illegal eingeführt wurden.
Unter den beschlagnahmten Schildkröten befinden sich fünf Schnabelbrustschildkröten (Asterochelys yniphora), eine besonders seltene und geschützte großwüchsige Landschildkröte, welche nur auf Madagaskar vorkommt und die aufgrund ihrer Gefährdung und der strengen Artenschutzbestimmungen legal nicht gehandelt werden darf. Auf dem Schwarzmarkt können hierfür je Tier bis zu 30.000 US-Dollar erzielt werden. Die ursprünglich aus Madagaskar stammende Schnabelbrustschildkröte ist die seltenste noch vorhandene Landschildkrötenart. Tiere dieser Art, von der es nach heutigem Stand nur noch etwa 100 lebende Exemplare in der freien Natur gibt, fallen daher unter den besonderen Status „streng geschützt“.
Die aufgefundenen Tiere werden nun bis auf Weiteres in spezialisierten Auffangstationen artgerecht betreut. „Es ist unser Ziel, diese Schildkröten so schnell wie möglich einem international anerkannten, arterhaltenden Projekt zur Verfügung zu stellen“, so BfN-Präsidentin Beate Jessel.

Die beschlagnahmten Schildkröten unterliegen dem Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Dieses Übereinkommen wird in der Europäischen Union durch zwei Verordnungen umgesetzt, in denen die Einfuhr und Vermarktung einheitlich geregelt sind. Die Besitzbestimmungen werden national im Bundesnaturschutzgesetz umgesetzt.

Daneben wurden Strahlenschildkröten, Spinnenschildkröten, Spaltenschildkröten und Ägyptische Landschildkröten sichergestellt – allesamt ebenfalls vom Aussterben bedrohte Tierarten. Ein Sprecher der Zollfahndung dazu: „Wir können jetzt auch mit Hilfe von DNA-Untersuchungen der Tiere nachweisen, dass es sich nicht um Nachzuchten handelt.“
Gegen die sechs Beschuldigten wird nunmehr wegen Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz strafrechtlich ermittelt. Vorsätzliche Verstöße gegen Artenschutzbestimmungen stellen eine Straftat dar und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren geahndet werden.

Zusatzinformation

Seit vielen Jahren wird diskutiert, wie der weltweite Artenschwund gestoppt werden kann. Unstrittig ist, dass mehrere Faktoren für den Artenschwund verantwortlich sind. Neben dem vom Menschen ausgelösten Verlust an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen hat auch der weltweite illegale Handel mit geschützten Arten erheblich dazu beigetragen. Dies hat die internationale Staatengemeinschaft bereits vor mehr als 35 Jahren in den 70iger Jahren des letzten Jahrhunderts erkannt und das Washingtoner Artenschutzübereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, kurz CITES beschlossen, das in Deutschland am 20. Juni 1976 in Kraft trat.
Das Übereinkommen regelt den grenzüberschreitenden Transport von geschützten Tieren und Pflanzen sowie aus ihnen gewonnenen Teilen und Erzeugnissen, unabhängig davon, ob dieser Transport zu kommerziellen Zwecken oder zu rein privaten Zwecken erfolgt. Neben einem kontrollierten legalen Handel findet leider auch ein sehr umfangreicher, teilweise durch eine hohe kriminelle Energie motivierter illegaler Handel statt. Mit vielen geschützten Arten ist auf dem illegalen Markt noch immer viel Geld zu verdienen.

Neben Touristen sind Sammler und organisierte Schmuggler diejenigen, die den illegalen Handel mit vom Aussterben bedrohten Tieren und Pflanzen dominieren.
Während Touristen geschützte Exemplare wissentlich oder gedankenlos als Andenken aus dem Urlaub mitbringen, steht bei organisierten Schmugglern der kommerzielle Gewinn aus dem illegalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen im Vordergrund. Sie versuchen, mit dem Schmuggel von hohen Stückzahlen bedrohter Arten oder wenigen extrem wertvollen Exemplaren große Gewinne zu erzielen und nehmen dabei auch Verluste während des illegalen Transportes in Kauf.

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