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Thüringen: Landesregierung billigt Entwurf des „Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren“

Erfurt (aho) – Die Thüringer Landesregierung hat am Mittwoch ein verschärftes Kampfhundegesetz beschlossen. Es sieht unter anderem ein Verbot für Zucht und Handel von gefährlichen Hunderassen sowie die Einführung eines „Führerscheins“ für Hundehalter ein. Mit dem Gesetz regiert das Kabinett auf jüngste Vorfälle mit gefährlichen Hunden. Am 21. Mai war ein dreijähriges Mädchen in Oldisleben im Kyffhäuserkreis von mehreren Hunden der Rasse Staffordshire Bullterrier zu Tode gebissen worden.

Minister Huber hatte bereits am 22. Juni 2010 angekündigt, das Grundprinzip, wonach der Hundehalter die volle Verantwortung für seine Hunde trägt, noch stärker zur Geltung bringen zu wollen. Huber betonte, dass die geplanten Neuregelungen vor allem den Vollzug der Vorschriften erleichtern. Die zuständigen Behörden können in Zukunft Hundeführer und Hundehalter der konkret im Gesetz oder in der Rechtsverordnung genannten Rassen gezielt ansprechen und nach deren Erlaubnis für das Halten oder Führen der Hunde oder nach Altersnachweisen fragen sowie die Zuverlässigkeit der Hundeführer und die Haltungsbedingungen überprüfen.

Für die Hundehalter bringt der Gesetzentwurf zudem mehr Rechtssicherheit. Die
Übergangsregeln gewährleisten außerdem einen moderaten Übergang zur zukünftigen Rechtslage.

Hier die Eckpunkte des Gesetzentwurfs:

1. Das Gesetz definiert, was gefährliche Hunde sind:

a: Hunde aus entsprechender Zucht

b: Hunde, die im Einzelfall durch die zuständigen Behörden als gefährlich eingestuft worden sind, nachdem sie vorher z.B. durch Beißen, Hetzen, übermäßige Kampfbereitschaft aufgefallen sind. Für die auffälligen Hunde kann ein Wesenstest angeordnet werden, um die Gefährlichkeit festzustellen.

c: Neu ist die Aufzählung von mehreren Hunderassen, für die durch das Gesetz die Gefährlichkeit festgestellt wird. Als gefährlich werden im Gesetzentwurf folgende Rassen eingestuft: Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier (vgl. Oldisleben), Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander und Kreuzungen mit anderen Hunden.
Mit Zustimmung des Innenausschusses des Thüringer Landtags können das Innen- und das Sozialministerium gemeinsam in einer Rechtsverordnung weitere Rassen bestimmen, die als gefährlich eingestuft werden.

2. Durch das geplante Gesetz wird eine Erlaubnispflicht für die gefährlichen Hunde eingeführt. Die Voraussetzungen dafür, dass diese Erlaubnis erteilt wird, sind:

– der Halter muss mindestens 18 Jahre alt sein,

– der Halter muss eine Sachkundeprüfung bestehen (mit dem gefährlichen Hund, nicht auf andere gefährliche Hunde übertragbar),

– es dürfen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters bestehen, d. h. es dürfen z. B. keine Vorstrafen wg. Raub, Zuhälterei, Drogen oder Trunkenheitsfahrten vorliegen,

– der Halter muss den Abschluss einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung nachweisen.

3. Eine wesentliche Neuregelung des Gesetzentwurfs besteht darin, dass Personen, die sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchten, der in der Rasseliste aufgeführt ist, den besonderen Bedarf an diesem Hund nachweisen müssen, der nicht durch Hunde anderer Rassen gedeckt werden kann.

4. Der Gesetzentwurf stellt Regeln für die Haltung gefährlicher Hunde auf. Grundsätzlich gilt dabei, dass die Hunde so gehalten werden müssen, dass Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Gefährliche Hunde sind zudem im sicheren Gewahrsam zu halten. Die Halter müssen darüber hinaus ein Warnschild am Zaun oder an der Wohnungstür anbringen, um vor dem gefährlichen Hund zu warnen. Für gefährliche Hunde wird zudem eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip eingeführt, um die Identifizierbarkeit der Hundehalter zu gewährleisten.

5. Der Gesetzentwurf enthält auch ein Verbot des Handels und der Zucht der in der Rasseliste genannten Hunde. Zur Durchsetzung dieser Vorschrift müssen alle Hunde der konkret genannten Rassen drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes oder spätestens mit Erlangung der Geschlechtsreife der Hunde unfruchtbar gemacht werden. Für alle Hunderassen gilt zudem, dass sie generell nicht durch Zuchtauswahl, Ausbildung oder Haltung zu gefährlichen Hunden gemacht werden dürfen.

6. Außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks darf in Zukunft eine Person maximal einen gefährlichen Hund an der Leine führen. Der Hundeführer muss dazu mindestens 18 Jahre alt sein, die nötige Zuverlässigkeit besitzen und körperlich in der Lage sein, den Hund zu führen. (Ausnahme: 16jährige mit Jagdschein)

7. Ausnahmen von Warnschild, Kennzeichnung, Haftpflichtversicherung und Unfruchtbarmachung gelten für Hunde von Touristen oder von Personen, die sich nicht länger als vier Wochen in Thüringen aufhalten.

8. Verstöße gegen dieses Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden (bislang 5.000 Euro nach der Gefahrenhundeverordnung). Die Hunde können zudem eingezogen oder, als letztes Mittel, auch eingeschläfert werden, wenn von diesen eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Tiere ausgeht. Die Tötung bedarf der Zustimmung des zuständigen Veterinäramtes.

9. Grundsätzlich gelten nach dem Gesetzentwurf auch große Hunde als gefährlich.
Als große Hunde gelten solche mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm. Für die großen Hunde bzw. für deren Halter gelten allerdings abweichende Vorschriften. Die Vorschriften über große Hunde gelten nicht für die Hundehalter, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes bereits einen großen Hund halten. Diese Hundehalter sind somit erst bei der Neuanschaffung eines großen Hundes von den Neuregelungen betroffen.

Für das Halten großer Hunde gilt in Zukunft keine Erlaubnis-, sondern nur eine Anzeigepflicht. Grundsätzlich müssen die Halter großer Hunde auch eine Sachkundeprüfung, eine Haftpflichtversicherung und die Markierung mittels Chip nachweisen. Zudem dürfen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Halters bestehen.
Für den Nachweis der Sachkunde muss aber dann keine Prüfung abgelegt werden, wenn der Halter bereits länger als drei Jahre einen großen Hund gehalten hat, ohne dass es dabei zu tierschutzrechtlich oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen wäre. Der Leinenzwang für große Hunde gilt zudem nur für geschlossene Ortschaften. (Hier ist allerdings zu beachten, dass das Thüringer Waldgesetz einen Leinenzwang für das Führen von allen Hunden im Wald vorschreibt – mit Ausnahme der Jagdhunde.)
Große Hunde dürfen zudem auch von Minderjährigen geführt werden, sofern diese körperlich dazu in der Lage sind.

Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Landtag zur Beratung zugeleitet.

14 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Gallus Gallus

    Erfurt wird ohne „h“ am Endegeschrieben.

    Ob Huber überhaupt weiß, wie wenig 40 cm sind?

  2. NM

    „Ob Huber überhaupt weiß, wie wenig 40 cm sind?“

    Frag ihn doch mal 🙂

    Das, was da im Gesetzentwurf steht, ist nichts Neues und in anderen Bundesländern, wie z.B. bei uns in BRB, schon seit Jahr und Tag Normalität – auch die 40 cm-Grenze für „große“ Hunde.
    Da hat Thüringen im Prinzip (endlich) nur nachgezogen.
    Alles in Allem finde ich die Reglungen insgesamt völlig in Ordnung, weil auch andere auffällig gewordene Hunde, egal welcher Rasse, von den Bestimmungen des Gesetzes bzgl. Gefährlichkeit erfasst werden.

  3. Leider das erste Gesetz das absolut auf die Vernichtung der 4 Rassen abzielt denn durch den Nachweis des besonderen bedarfes und das Zuchtverbot werden die Rassen aussterben…
    Und dann haben wir haargenausoviele Vorfälle wie vorher und was ist dann der Plan, die nächsten 4 Rassen auf die Liste?
    Das es so nicht funktioniert sieht man doch in anderen Bundesländern, also wieder ein Gesetz um den Bürgern Sicherheit vorzugaukeln.
    Klasse!

  4. BillyJean

    Sandra da muss ich dir Recht geben.
    Wenne s nicht die 4 genannten Hunde sind, sind es andere Rassen und deren Mischungen(siehe die 3 Bernersennen die den Jungen zerfleischten).
    Ich verstehe die Logik nicht, genauso wenig wie diese Wesenstest die einzig und alleine darauf beruhen den Hund aufs übelste zu reizen.
    Laute brüllend und drohend mit einem Stock auf den Hund zu gehen oder gar rennen….die ticken nimmer ganz rund!!!
    Ich sag die Leute die diese Gesetze entwerfen, haben absolut NULL Ahnung vom Wesen Hund und dessen Körpersprache!
    Ich find es echt nur makaber.
    Noch nie wurden so viele Gesetze zum Schutz des Menschen aufgestellt und das bei Tieren….
    Da sind die Gesetze für Mörder und Vergewaltiger ja noch lascher als das jetzt, aber sowas wird dann ganz gerne ausser acht gelassen, lieber die Probleme woanders suchen als in den eigenen (Art) reihen.

  5. Susanne Pessel

    Und wieder ein sinnloses Schnellschuß-Gesetz, das den Wählern „Sicherheit“ vorgaukeln soll…..*seufzs*
    Und natürlich auch wieder ohne sich die Meinungen und Empfehlungen von Hundeexperten wie Dr. Ganzloser oder Prof.Dr. Feddersen-Petersen einzuholen.

    „Ausbaden“ dürfen es jetzt wieder die Hunde und die „anständigen“ Halter, für die das, was jetzt an Auflagen gefordert ist, eh schon immer selbstverständlich war.

    Die drei Hunde in Oldisleben waren erstens nicht angemeldet und zweitens dem Ordnungsamt durch Anzeigen schon bekannt.
    Warum ist das Amt dann nicht schon längst eingeschritten, das würde das Kind noch Leben.
    Dasselbe damals in Hamburg mit dem kleinen Volkan, dessen Tod der Auslöser dieser ganzen Misere war.
    Auch damals waren Halter und Haunde dem Amt bekannt, getan wurde NICHTS !!

    Wenn die bereits BESTEHENDEN Gesetze und Verordnungen endlich mal durchgesetzt und dementsprechend kontrolliert werden würden. dann hätten wir genügend „Sicherheit“.

    Aber dafür fehlt es ja an Geld und Personal…….

    Armes Deutschland……

  6. BillyJean

    Geld um das notwendige Personal dafür zu bezahlen.
    Es werden mehr und mehr Leute entlassen, die man dafür super hätte einsetzen können.
    Warum ruft man nicht eine Gemeinde ein, die auf freiwilliger Basis, mit Hilfe und unterstützung der gesetzeshüter, auf patrolie geht und eben das kontrolliert, was so nicht mehr gemacht werden kann.
    Hundesachverständige die wissen was sie sagen und tun, nicht wie diese komische Tante aus Berlin die von ihrem Handeln NULL ahnung hat.
    Ich glaube damit wäre viel mehr geholfen….

  7. NM

    „Es werden mehr und mehr Leute entlassen, die man dafür super hätte einsetzen können.“

    Im Prinzip richtig! ABER, wer soll diese Leute bezahlen, wenn in den Kasse der Kommunen und Länder Ebbe ist?
    Möchtest Du gern zusätzliche Steuern für solche Aufgaben bezahlen?

    Ich glaube an dem ganzen System der Gesetzgebung, deren Kontrolle und Durchsetzung, sowie an der Einstellung der Menschen in der heutigen Zeit zu Natur, den Tieren, der Umwelt etc. pp. läuft etwas falsch, obwohl ja viele vorgeben soooo GRÜN zu sein. Die Praxis sieht allerdings dann völlig anders aus.
    Davon abgesehen, gibt es viel zu viele Gesetze, Verordnungen, Regeln, etc. in D. Vieles würde sich mit ein wenig Verstand, gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme von selbst lösen. … nun gut, dann hätten wahrscheinlich die Heerscharen von RA keine Arbeit mehr 🙂

  8. WA

    Finde das Gesetz in den Ansätzen gut, aber das war’s dann auch schon!
    Zuchtverbot usw. ist völliger Schwachsinn, da man damit nur die ordentlichen Züchter trifft. Die ganzen Hinterhofzüchter, die ihre Hunde nicht angemldet haben, machen trotzdem weiter.

    Eine Meldepflicht, Haftplichtversicherung und ein Sachkundenachweis für ALLE Rassen wäre sinnvoll, ebenso die Pflicht zum Besuch einer Hundeschule mit Abschluss der Begleithundeprüfung.

  9. kerstin

    wieder ein entwurf um 4 rassen zu vernichten – auszulöschen…..
    und wieder werden viele hunde das nachsehen haben und ihre leben in überfüllten + überforderten tierheimen fristen müssen !!!

    was heisst denn wieder – den besonderen bedarf ????
    ist es wie in NRW – nur noch aus den tierheim zu vermittelnde hunde ??
    wenn ja ist es akzeptabel -um dann den schwarzvermehrern + gewissen hundehändlern diesen fürchterlichen akt der quälerei das handwerk zu legen !!!
    hoffe das wenigstens die jetzt – ordentlich gehaltenen hunde bei ihren guten menschen bleiben dürfen !?
    den hundeführerschein,pflichthaftpflichtversicherung + sachkunde für alle ist gut- ja klar 40 cm ist nicht gross – da fallen viele drunter – aber auch hier bei den unterschriften haben mal wieder grösstenteils die halter + hundefreunde der gewissen 4-5 hunderassen geschrieben – habe nicht viel von anderen verbänden -vereinen der über 40 cm hier gelesen – naja ist eben eine frage der zeit wann sie betroffen sind…..
    und irgenwann kommt auch der yorkshire dran -aber dann werden nicht mehr viele hundehalter zum kämpfen da sein….
    gucken wir mal ob es wirklich so beschlossen wird …..

  10. NM

    Das „Vermehrer“ und „Hinterhofzüchter“ weitermachen können, wie bisher ist ein TRUGSCHLUSS ! (Zumindest, wenn das Gesetz konsequent angewendet und durchgesetz wird)
    Sollte der Gesetzentwurf so beschlossen werden, trifft es auch sie, denn sie leben nicht im luftleeren Raum, sondern „vor Ort“. Auch sie müssen ihre Hunde anmelden / registrieren und wie gefordert unfruchtbar machen. Somit erledigt sich das Problem der „wilden Vermehrung“ von selbst.
    Und ein „Import“ solcher „gefährlichen Hund“ dürfte m.E. mit Sicherheit auch sehr schwierig werden.

    Wie ich schon eingangs schrieb, ich find den Gesetzentwurf insgesamt o.K.
    Auch muss man in einer Demokratie akzeptieren (können), dass bestimmte Dinge, wie hier z.B. eben unerwünschte Hunderassen, die von der Mehrheit nicht gewollt werden, mittels entsprechender Gesetze beschlossen werde,

    Und ja, auch ich habe 2 Hunde über der 40 cm-Grenze :-), und ja, auch vor ihnen haben einige Menschen in meinem Ort Angst, obwohl sie rassetypisch vor allem fremden, unbekannten mißtrauisch zurückweichen (aber sie haben ja das Wort „WOLF“ im Rassenahmen, sehen auch noch einem Wolf zum verwechseln ähnlich, … und Rotkäpchen läßt grüßen.
    Aber sie werden im Allgemeinen trotzdem akzeptiert und tolleriert, weil sie halt nie im „öffentlichen Raum“ frei und unangeleint rumlaufen, ich auch Verständnis für die „Nichthundeliebhaber“ entgegenbringe und auf ihre Ängste durch entsprechendes Verhalten Rücksicht nehme, und es in den vielen zurückliegenden Jahren noch nie mit anderen Hunden, sonstigen Tieren und Menschen zu Problemen gekommen ist.

    Ein ständiges Pochen der Hundehalter „auf ihre Rechte“ ist in den meisten Fällen eher kontraproduktiv und schadet unseren Hunden eher als es von Nutzen ist.

  11. Susanne Pessel

    Vermehrer und Hinterhofzüchter sind eben genau die, die man damit NICHT erwischt, weil die eben genau die Leute sind, deren Hunde weitestgehend NICHT angemeldet sind.

    Denn damit würden sie ja ihre „Einnahmequelle“ verlieren und zum Kontrollieren kommt ja eh keiner, mangels Personal bei den Ämtern.
    Die Hunde von Oldisleben WAREN dem OA bereits BEKANNT durch mehrere Anzeigen von Nachbarn.
    Und was passierte…. NIX !!
    Waäre das Amt dem nachgegangen und hätte die nicht angemeldeten und somit ILLEGAL gehaltenen Hunde ORDNUNSGEMÄß eingezogen, dann würde das Kind noch LEBEN !!

    Das ist die größte Krux bei der ganzen Sache.
    Die Ämter können oder wollen zum Teil auch nicht, grade in ländlichen Gegenden wo jeder jeden kennt, und somit werden bereits BESTEHENDE Gesetze einfach nicht durchgesetzt.
    Wenn DAS nämlich geschehen würde, könnten wir uns den ganzen „Spaß“ wie Rasselisten und Landeshundeverordnungen komplett sparen !!

    Ach ja und nicht das jemand meint, ich wäre auch „so eine“…..
    Mein Hund hat zwar „40 cm“, ist aber ein Windhund-Mix mit 10 kg „Kampfgewicht“.
    Und nachdem ich auch noch in Bayern wohne, bräuchte mich die ganze „Thüringer Sache“ ja garnichts angehen.
    Aber ich möchte das ALLE Hunde – egal welcher Rasse – LEBEN können und dürfen !!

    Die Politiker sollten endlich mal dahinterkommen, das das ganze Problem am ANDEREN ENDE DER LEINE hängt und DORT mal ansetzen !!

  12. NN

    WA hat recht: Eine Meldepflicht, Haftplichtversicherung und ein Sachkundenachweis für ALLE Rassen wäre sinnvoll.

    Allerdings denke ich dass ein Nachweis über den Besuch einer anerkannten HuSchu von 10 Stunden auch reicht.

    Das muss dann auch kontrolliert werden und bei Verstoß muss es auch Strafen geben, die empfindlich sind!

  13. NM

    „Vermehrer und Hinterhofzüchter sind eben genau die, die man damit NICHT erwischt, weil die eben genau die Leute sind, deren Hunde weitestgehend NICHT angemeldet sind.“

    Genau das sehe ich eben anders!
    Wer künftig in Thüringen (übrigens wie bei uns auch) einen über 40 cm großen Hund anmelden muß / anmeldet, wird halt auch gefragt, wo der Hund her kommt (Zuchtstätte; Nachweis, etc.). Zudem ist die Chip-Nr. nachzuweisen. Und dann kommt schon der TA mit ins Spiel, denn nur darüber ist der Chip-Nachweis möglich!
    Und wie gesagt, Besitzer, Züchter/Hundehändler/Vermehrer „gefährlicher Hunde“ leben nicht im luftleeren Raum. Sie fallen auf. Und es wird auf alle Fäller schwieriger für sie.

    Recht gebe ich Dir, dass man illegale Machenschaften nie ganz durch gesetze, Verordnungen, Strafen, … ausschließen kann (denn dann gebe es schon lange keine verbrechen mehr wie Diebstahl, Mord, Raub, Vergewaltigung, Kindesmißhandlungen, …).

  14. NM

    Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tieren? Das einzige, wovor wir Menschen Schutz brauchen, sind wir selbst.

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