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Ordnungsamt Hagen stellt Pitbull Terrierwelpen sicher

Hagen (aho) – Nach Hinweisen aus der Bevölkerung haben Mitarbeiter des Hagener Ordnungsamtes innerhalb weniger Tage zwei illegal angeschaffte Pitbull Terrierwelpen sichergestellt. Die Besitzer erfüllten die für diese Hunde gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zur Haltung nicht und konnten auch keine entsprechenden Erlaubnisse vorlegen. Deshalb kam es zu einer sofortigen Wegnahme der Hunde. Die weitere Haltung dieser Hunde wurde den Betroffenen untersagt; ihnen droht zudem ein Bußgeldverfahren. Hierüber informierte die Pressestelle der Stadt Hagen (NRW).

Der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der englische Bullterrier gehören zu den sogenannten gefährlichen Rassen in NRW. Sowohl Kreuzungen innerhalb dieser Rassen als auch mit anderen Hunden gelten als „gefährliche Hunde“ im Sinne des Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW). Die Haltung solcher und einiger weiterer Hunderassen ist erlaubnispflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu zählt unter anderem die Volljährigkeit, entsprechende Sachkunde und die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Leider wird, wie auch in den aktuellen Fällen, daneben immer wieder ein entscheidender Faktor bei der Anschaffung eines „gefährlichen Hundes“ außer Acht gelassen. Ein Hund einer dieser Rassen oder Kreuzungen darf in NRW nur aus einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung übernommen werden. Die Zucht, der private Erwerb oder sonstige private Beschaffungen eines solchen Hundes sind verboten. Die Vermittlung aus einem Tierheim an private Halter dient der Entlastung des Tierheimes und liegt daher im besonderen öffentlichen Interesse, so die Stadt in einer Pressemitteilung.

Das Ordnungsamt Hagen weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass für eine Person, der die Haltung eines Hundes dieser Rasse bereits untersagt und der Hund sichergestellt wurde, nicht die Möglichkeit besteht, diesen Hund wieder aus dem Tierheim zu übernehmen. Das Amt bittet ausdrücklich, sich vor Anschaffung eines Hundes beim Ordnungsamt über die gesetzlichen Vorschriften zu informieren. Denn auch die Kenntnis der geltenden Rechtslage zählt zu einer verantwortungsvollen Hundehaltung.

4 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. NM

    So konsequent sollte in ganz D ohne wenn und aber gehandelt werden!

  2. BillyJean

    Seh ich auch nur.
    Nur Schade das die Hunde nur wieder darunter leiden müssen 🙁

  3. Eigentlich muss da überhaupt kein hund drunter leiden – im Gegenteil, diese Haltung der BEhörden fördert ja nur die Adoption von Staffs & Co aus den „Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen“:
    Zitat Leider wird, wie auch in den aktuellen Fällen, daneben immer wieder ein entscheidender Faktor bei der Anschaffung eines „gefährlichen Hundes“ außer Acht gelassen. Ein Hund einer dieser Rassen oder Kreuzungen darf in NRW nur aus einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung übernommen werden. Die Zucht, der private Erwerb oder sonstige private Beschaffungen eines solchen Hundes sind verboten. Die Vermittlung aus einem Tierheim an private Halter dient der Entlastung des Tierheimes und liegt daher im besonderen öffentlichen Interesse, so die Stadt in einer Pressemitteilung.

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