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Hildesheim: Katzen müssen kastriert und gekennzeichnet werden +++ Wer regelmäßig füttert ist verantwortlich

Hildesheim (aho) – Da die bisherigen Bemühungen von Tierschutzvereinen, die Zahl streunender und zu versorgender Katzen einzudämmen fruchtlos waren, hat die Stadt Hildesheim eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht beschlossen. Diese Pflicht wird den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern auferlegt. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Soweit Hauskatzen so gehalten werden, dass sie nicht ins Freie gelangen können, bedarf es keiner Kastration. Die Katzenhalterinnen und Katzenhalter können somit bereits durch entsprechende Haltung dem Gebot, die Katze kastrieren und kennzeichnen zu lassen, entgehen.

Nachfolgend das Wichtigste aus der Verordnung:

§ 8 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim wird wie folgt ergänzt:

Absatz 6:

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Absatz 7:

Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 12 dieser Verordnung unberührt.

§ 12 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim

Ausnahmegenehmigungen

Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen können von der Stadt Hildesheim im Einzelfall erteilt werden. Sie bedürfen grundsätzlich der Schriftform, sind jederzeit widerruflich und können mit Auflagen versehen werden.

4 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Macht Hildesheim die gleichen Fehler wie wir? Seit drei Monaten gibt es auch in Delmenhorst die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht. Grundsätzlich richtig und wichtig, um der Katzenschwemme her zu werden. Doch leider richtet sich die Verordnung nur an Katzenhalter, die ihrer Katze freilauf gewähren.

    Die ebenso große Angahl der herrenlosen, wilden Freilaufkatzen sind davon nicht betroffen und können sich weiterhin vermehren. Mehr noch: Weil sie nicht gefüttert werden dürfen (dann wird man automatisch zum Katzenhalter) verlieren wir die Übersicht über die Population und die möglichen Krankheiten (Seuchen!) der streunenden Katzen.

    Kommunen, die diese Katzenschutzverordnung langfristig erfolgreich umsetzen wollen, müssen beides berücksichtigen.

    Henning Suhrkamp
    Ratsherr und Tierschützer

  2. Ulrike Gieseke

    So richtig sinnvoll wird das Ganze nur, wenn nun für die wildlebenden Katzen ohne Betreuer die Gemeinde zuständig ist und diese Katzen kastriert. Aber im Grunde halte ich es für einen lobenswerten Ansatz, weil er klarstellt, dass kastriert werden muss.
    Ich lebe auf dem Lande und hier setzt sich der Gedanke an Kastration nur schwer durch, will sagen, mit dem Vorschlag handelt man sich anhaltendes Gelächter ein. Die Kleinen werden ersäuft wie eh und je. Eine Verordnung bringt da schon eine bessere Gesprächsgrundlage.

Reply to “Hildesheim: Katzen müssen kastriert und gekennzeichnet werden +++ Wer regelmäßig füttert ist verantwortlich”

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