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In Naturschutzgebieten gilt: Hunde an die Leine!

Borken (aho) – Die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Borken weist darauf hin, dass Hunde in Naturschutzgebieten stets an der Leine zu führen sind. In jüngster Zeit sei es vermehrt zu Beschwerden gekommen, weil einzelne Hundehalter ihre Tiere frei laufen ließen. „Aktuell ist ein Fall bekannt geworden, bei dem sich ein Spaziergänger und sein Enkelkind massiv durch einen größeren frei laufenden Hund am Borkener Fliegerberg bedroht fühlten“, berichtet der Leiter des Fachbereichs Natur und Umwelt, Roland Schulte.

Abgesehen davon, dass die Gefährdung von Menschen durch freilaufende Hunde ordnungsrechtlich relevant sei, stelle das Nichtanleinen von Hunden in Naturschutzgebieten einen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Bestimmungen dar. „Dadurch werden wild lebende Tiere stark beunruhigt. Gerade in der Winterzeit wird die ohnehin problematische Nahrungsversorgung durch solche unnötige Störungen zusätzlich erschwert“, erklärt Kreis-Biologe Peter Pavlovi?.
Auch der ehemalige Standortübungsplatz („Fliegerberg“) in Borken ist seit April 2009 ein Naturschutzgebiet, so dass auch hier das Anleingebot zu beachten ist. Alle Naturschutzgebiete sind durch Schilder ausgewiesen.

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