animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Geldstrafe, zweijähriges Berufsverbot: Reptilienhändler wegen Tierquälerei verurteilt

Aichach (aho) – Das Amtsgericht Aichach hat einen 26 Jahre alten Tierhändler wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Zudem darf der Mann, der im Landkreis eine auf Kriechtiere spezialisierte Tierhandlung betreibt, zwei Jahre lang keine Amphibien oder Reptilien halten, damit Handel treiben oder beruflichen Umgang mit ihnen haben.

Das Landratsamt Aichach-Friedberg hatte bei einer Kontrolle Anfang Februar erhebliche Mängel festgestellt. Beamte des Landratsamts Pfaffenhofen an der Ilm waren bei einer Reptilienbörse im Herbst 2009 auf „nicht verkaufsfähige“ Tiere des Angeklagten gestoßen. Sowohl im Laden als auch auf der Reptilienbörse waren die Tiere nach Meinung der Kontrolleure „zu dünn“. Andere Tiere waren schwach und litten an eitrigen Infektionen. Dr. Markus Bauer, Tierarzt von der Münchner Auffangstation für Reptilien bestätigte die mangelhafte Haltung und Pflege. Der Sachverständige: „Die Tiere haben dadurch ganz gravierend gelitten, Schäden und Schmerzen erfahren.“

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. mascha

    natürlich mit Glüheisen ! eingebrannt: Animalkiller
    Eintrag in Pass,/ Führerschein sowie Pflichtpickerl aufs Auto: ANIMALKILLER !
    Bei Nichteinhaltung – Strafe ab 2.000,- Euro bis 130.000,– Euro!

Reply to “Geldstrafe, zweijähriges Berufsverbot: Reptilienhändler wegen Tierquälerei verurteilt”

Suche



Datenschutzerklärung