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Schweiz: Veterinärzeugnisse obligatorisch bei Einfuhren von Pferden für mehr als 7 Tage

Bern (BVET) – Ab dem 1. Januar 2011 braucht es für Pferde aus der Schweiz, welche länger als 7 Tage in der Europäischen Union EU sind, für die Rückkehr ein amtstierärztliches Zeugnis. Dies gilt auch für Pferde aus dem EU-Raum bei Aufenthalten in der Schweiz von mehr als 7 Tagen.

Bis anhin verlangt die Schweiz keine Veterinärzeugnisse bei Pferden, welche weniger als ein Jahr im Ausland bzw. in der Schweiz bleiben. Solche Grenzübertritte galten als temporäre Einfuhren. Die Frist für temporäre Einfuhren wird nun von einem Jahr auf 7 Tage verkürzt. Wer längere Aufenthalte plant, braucht ein amtstierärztliches Zeugnis – in der Schweiz wenden sich Pferdeigentümer dazu an ihre Tierärztin oder ihren Tierarzt.

Die Massnahme ist Teil eines Pakets, um die Seuchenvorsorge zu stärken. Verschiedene Pferdeseuchen wie die Pferdepest, das West Nil Fieber oder die Equine Infektiöse Anämie (EIA) könnten bei einer Einschleppung verheerende Folgen für die Pferdepopulation haben. So wurde die EIA 2010 mehrfach nach Deutschland eingeschleppt – über Pferde aus Rumänien. Seit Oktober 2010 ist deshalb der Import von Pferden aus Rumänien in die Schweiz grundsätzlich verboten. Ab 1. Januar 2011 müssen zudem alle Pferde in einer zentralen Datenbank registriert werden und sie brauchen einen Pferdepass. Dies erlaubt einen besseren Überblick über den Tierverkehr mit Pferden – eine wichtige Voraussetzung in der Bekämpfung von Tierseuchen.

Bei Pferden aus Ländern ausserhalb der EU ändern sich die Bestimmungen nicht. Unter anderem braucht es dabei grundsätzlich immer ein amtstierärztliches Zeugnis.

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