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Deutlicher Hinweis zur Anleinpflicht, Hundekot und Hunden auf Spielplätzen

Reinfeld (aho) – In einer ungewöhnlich schaft formulierten Pressemitteilung fordert die Stadtverwaltung von Reinfeld (Holstein) die Hundehalter zur Beachtung der Rechtsvorschriften zur Hundehaltung auf. Die Stadt weist in der Pressemitteilung nochmals mit Nachdruck daraufhin, dass Hunde am Herrenteich angeleint zu führen sind. Es ist unstrittig, dass die Flächen um den Herrenteich, einschließlich des Wanderweges, zum überwiegenden Teil Waldflächen nach dem Landeswaldgesetz sind. Der Wald unterliegt einem besonderen Schutz, so ist unter anderem auch das Mitnehmen von Hunden im Wald nur gestattet, wenn diese angeleint sind und auf den Wegen geführt  werden. Auch wenn einige Teilabschnitte des Weges nicht zum gesetzlichen Waldgebiet gehören, so ist es in der Praxis schwer umsetzbar zu differenzieren, vor allem kann ein Hundehalter mit Sicherheit nicht ausschließen, sofern der Hund unangeleint läuft, dass sein Hund in das „Waldgebiet“ hineinläuft, heißt es aus dem Rathaus. Daher hält die Stadt das Anleingebot am gesamten Wanderweg für notwendig.

Auf Kinderspielplätzen haben Hunde gar nichts zu suchen, so die Mahnung aus dem Rathaus. Zum einen zum Schutz etwaig dort spielender Kinder, zum anderen auch um Verunreinigungen durch Hundekot zu vermeiden. An dieser Stelle auch nochmals der Hinweis, dass Hundekot Abfall im Sinne des Abfallgesetzes darstellt, da sich der Besitzer dieser Sache entledigen will, da ihr kein Gebrauchswert zukommt. Es kann daher von einer illegalen Abfallentsorgung gesprochen werden, wenn Hundebesitzer den durch ihren Hund auf öffentlichen Flächen hinterlassenen Kot, nicht entfernen und ordnungsgemäß in einem Abfallbehälter entsorgen. Illegale Abfallentsorgung stellt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar, dieser Tatsache sollte sich jeder Hundebesitzer bewusst sein und vor allem auch mit Rücksicht auf seine Mitbürger die Hinterlassenschaften seines Hundes sachgerecht entsorgen.

Das Gefahrhundegesetz gilt nicht nur für „Gefahrhunde“, sondern für alle Hunde! Ziel des Gesetzes ist, dass alle Hunde so gehalten werden, dass keine Gefahren durch das Halten und Führen der Hunde, für andere Menschen eintreten, mahnt die Stadt die Hundehalter.

Mit dieser Mitteilung richtet die Stadt erneut einen Appell zur Rücksichtnahme an alle Hundehalter.
 

1 Kommentar, Kommentar oder Ping

  1. Bruno

    Bravo

Reply to “Deutlicher Hinweis zur Anleinpflicht, Hundekot und Hunden auf Spielplätzen”

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