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Muss der Hund im Wald an die Leine? Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit dem Hund in Wald und Flur

Kreis Paderborn (krpb) – Die Situation kennt jeder: Man geht im Wald spazieren und sieht einen frei laufenden Hund. Die Leine dazu baumelt in der Hand des Besitzers. Darf der das? „Auf ausgewiesenen Waldwegen müssen Hunde nicht angeleint werden“, sagt dazu Heiner Bühlbecker vom Ordnungsamt des Kreises Paderborn. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Regeln, die jeder beachten sollte, der in Wald und Flur unterwegs ist. Denn nicht nur der Mensch, sondern auch das Wild braucht Ruhe und Muße. Vor allem im Frühling, wenn viele Tierarten sich um ihren Nachwuchs kümmern.

„Weg vom Leinenzwang in den städtischen Bereichen, will man in den Außenbereichen seinem Hund zur nötigen Bewegung verhelfen“, zeigt Bühlbecker Verständnis. Jedoch komme es immer wieder vor, dass durch streunende und wildernde Hunde Rehwild gerissen werde. Erhebliche Auswirkungen gehen auch von solchen Hunden aus, die ihren Bewegungsdrang in Wiesen und am Waldrand austoben und sich zur Freude ihres Herrchens oder Frauchens vermeintlich nur müde laufen. „Tatsächlich verursachen sie durch dieses Verhalten vielfaches Elend unter den Wildtieren“, sagt Bühlbecker. Elterntiere werden verschreckt und suchen ihren abgelegten Nachwuchs nicht wieder auf. Altvögel geben bei Störungen ihre Brut und Jungtiere auf. Jeder Hundebesitzer sollte deshalb durch intensive Naturbeobachtung ein Gespür für das Vorhandensein und die Bedürfnisse von Wildtieren entwickeln. Denn dort, wo Hunde abseits der Wege stöbern, z.B. an Wegrändern, Hecken und Brachflächen, flüchten wild lebende Tiere und meiden diese Flächen dauerhaft. Jäger und untere Jagdbehörde des Kreises Paderborn wollen jedoch nicht mit dem erhobenen Zeigefinger arbeiten, sondern appellieren vielmehr an die Einsicht und das Verständnis der Hundebesitzer.

Die wichtigsten Bestimmungen:

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist in NRW auf eigene Gefahr grundsätzlich zu jeder Tageszeit gestattet, auch abseits der Wege und Straßen.

Ausdrücklich verboten ist nur das Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Holzeinschlagsflächen und forstwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen.

Im Wald müssen Hunde außerhalb von Wegen angeleint sein. Damit sind Sonntagsspaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg frei laufenden Hundes gestattet – solange der Hund erzogen ist und den Anweisungen seines Besitzers folgt.

Einschränkungen dieser Freiheit können sich im Einzelfall aus Auflagen des Landeshundegesetzes NRW, dem Landesforstgesetz oder entsprechenden örtlichen Regelungen ergeben.

In Naturschutzgebieten herrscht einen generelle Anleinpflicht.

Ob in einer Kommune weitere Einschränkungen beim Spaziergang mit dem Hund gelten, kann beim jeweiligen zuständigen Ordnungsamt erfragt werden.

Natürlich gibt es geschriebene und ungeschriebene Regeln. „Bei Kindern oder offensichtlich ängstlichen Spaziergängern sollte man den Hund schlicht festhalten oder kurz an die Leine nehmen, bis der Weg wieder frei ist“, sagt Bühlbecker. Da seien – wie immer und überall im Leben – schlicht Fingerspitzengefühl und gesunder Menschenverstand gefragt. Und deshalb sollte es auch selbstverständlich sein, dass jetzt im Frühjahr während der Brutzeit und Setzzeit des Wildes auch die Hundehalter an das Wild denken. Also ihre Hunde nicht frei und ohne Grenzen in Feld und Flur laufen lassen, auch wenn sich „Bello“ in Ruf- und Sichtweite befindet.

4 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Der leider bereits verstorbene Biologe, Wolsforscher und Hundekenner Erik Zimen, hat immer versucht eine Brücke zwischen Jäger und Hundehalter zu bauen.
    Da Zimen selbst Jäger war, konnte er beide Seiten betrachten.

    Er klärte uns darüber auf, dass die meisten unserer Hunde nur noch Pseudojäger sind. Er warf die Frage auf, ob nicht die Unruhe, die Hunde gelegentlich (!!!) in ein Revier bringen, nicht sogar, aus biologischer Sicht, förderlich für die Tierwelt ist. Schließlich fehlt in unserer modernen, menschengeregelten Natur der natürliche Feind. Dies führt unweigerlich zu einer erhöhten Population bestimmter Tierarten und der Mensch (der Jäger) muss wieder eingreifen.

    Zimen hatte wegen solcher Aussagen nicht nur Freunde in der Jägerschaft. Aus Sicht des Tierschutz ist das erschießen von Wild ja auch schmerzfreier, als eine natürliche Auslese.

    Jenseits der Wissenschaft, möchte ich noch erwähnen, dass es in dem Gebiet, wo ich regelmäßig mit meinem Hund gehe, letztes Jahr sehr viele Jungtiere gab.
    Erstaunlich finde ich, dass sich weder die Eltern, noch die Jungtiere von den zahlreichen freilaufenden Hunden, die nicht immer auf den Wegen blieben, vertreiben ließen. Vielleicht haben die ein Buch von Erik Zimen gelesen und wissen nun, dass die meisten Hunde nur noch Pseudojäger sind.

    Trotzdem soll der Hund nicht wildern! Hundehalter müssen darauf achten! Unsere Tierwelt ist zu schützen, unabhängig davon, ob es Hund oder Vogel ist.
    Ein gut erzogener Hund sollte aber frei laufen dürfen und wenn wirklich mal ein Hund vom rechten Waldweg abkommt, geht davon die Natur nicht unter.

    Gesunder Menschenverstand kann manches Gesetz ersparen!

  2. Markus

    Finde ich sehr richtig das letzte!

    Die Natur soll man natürlich nicht mutwillig zerstören,
    aber wegen einem freilaufenden Hund geht die Welt nicht unter.

    Außerdem sind Hunde auch Tiere
    und wie die anderen Tiere,
    oder auch der Mensch,
    haben sie ein Recht auf den Wald.

    Finde es ungeheuerlich das einem durch unnötige Gesetze,
    das soll allgemein gesprochen gemeint sein,
    einem die Freiheit so extrem eingeschränkt wird.

    Die Welt gehört nicht nur einem allein.

  3. Maria

    Ein Hund der hört und in jeder Situation abrufbar ist darf auch frei laufen egal ob im Wald, Feld oder Stadt er belästigt keine anderen Menschen und Tiere , leider gibt es aber sehr viele Hunde und sehr viele Halter die keine Ahnung von den Rasseeigenschaften ihr
    es Hundes geschweige denn über andere Hunderassen haben und genau deswegen haben wir auch das Problem mit dem Leinenzwang. Ein Hund der Jagdtrieb hat oder nicht folgsam ist gehört an die Leine zum Schutz anderer Menschen und Tiere und diese Verantwortung sollte für jeden Hundehalter selbstverständlich sein, habe selbst 2 große Hunde einem kann ich blind vertrauen egal was da läuft er hört und bleibt bei mir, der andere würde jagen deshalb bleibt er an der Schleppleine austoben kann er sich im Garten oder auf dem Hundeplatz, ein Hund muss sich auch der Gesellschaft anpassen was nicht immer ganz einfach ist und man sollte sich bei der Erziehung immer bewusst sein je konsequenter ein Hund erzogen wird um so mehr Freiheiten kann er auch in der heutigen Zeit leben, die Verantwortung trägt immer der Halter und der sollte sie auch tragen für sich,seinen Hund und jedes andere Lebewesen

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