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Nach Rottweilerattacke: Halter Oktay A. verurteilt; muss 6.000 Euro Wiedergutmachung zahlen

Köln (aho) – Der Angriff eines Rottweilers auf einen fünfjährigen Jungen und seine Großmutter an Silvester (31.12.10) in einem Park in Köln-Longerich, war am Montag Gegenstand einer Gerichtsverhandlung. Hundehalter Oktay A.(35) wurde wegen Körperverletzung vom Kölner Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt
Der Verurteilte muss zudem an das Kind 4.000 Euro und an dessen Großmutter 2.000 Euro als Schadenswiedergutmachung zahlen. Weitere Ansprüche werden dann vorm Zivilgericht verhandelt.
Oktay A. gab an, er habe seine Hündin Asya immer im Park frei laufen lassen, weil man ihn frei informiert habe. Hinweisschilder ignorierte er.
In der Verhandlung schilderte eine Anwältin als Vertreterin der Nebenklage detailliert die Folgen für das Kind. Der kleine Malik sei in Folge der Beißattacke und der „heftigen“ Behandlung „schwer traumatisiert“ und „psychisch auffällig“. Er sei wegen der auffälligen und entstellenden Narben den Hänseleien anderer Kinder ausgesetzt. Im November komme er zur Schmerztherapie in eine Fachklinik. Eine regulärer Schulbesuch werde er wohl nicht möglich sein. Die Großmutter befände sich seit der Beißattacke in psychologischer Behandlung.

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