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Mehr als 50 tote Tiere: Gericht bestätigt Haltungsverbot und Wegnahme der überlebenden Tiere

Hannover/Bad Salzdetfurth (aho) РWeil ein Mann aus Bad Salzdetfurth innerhalb weniger Monate mehr als 50 Mufflons und Schafe hat verenden lassen, blieb seine Klage gegen ein Haltungsverbot und die Wegnahme seiner Tiere durch den Landkreis Hildesheim erfolglos. Diese Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Hannover in einem am Donnerstag ver̦ffentlichten Beschluss getroffen (Az. 11 B 4816/11).

Der Landkreis Hildesheim hatte wegen fehlender Versorgung und schlechter Pflege der Tiere schon mehrfach Buß- und Zwangsgelder und schließlich ein Haltungsverbot verhängt. Der Mann sei trotz der von ihm behaupteten Tierliebe erkennbar überfordert, so das Gericht. Der dokumentierte Tod von 52 Mufflons und Kamerunschafen spreche eine deutliche Sprache. Der Antragsteller hielt an diversen Standorten im Gebiet des Landkreises Hildesheim Mufflons, Kamerunschafe, Gänse, Enten und Hühner. Seine Tierhaltung war seit 2008 Gegenstand von Überprüfungen, Beanstandungen, Bußgeldbescheiden und Zwangsgeldern des Landkreises. Anlässlich einer Kontrolle am 08.09.2011, bei der in einem Fahrzeug des Antragstellers versteckt fünf weitere tote Mufflons und ein totes Kamerunschaf in stark verwesten Zustand aufgefunden wurden, untersagte die Amtstierärztin dem Kläger die weitere Haltung von Tieren, forderte ihn auf, den Bestand aufzulösen und kündigte die Wegnahme der Tiere für den Fall an, dass der Kläger sie nicht selbst veräußerte. Mit Bescheid vom 06.10.2011 wiederholte der Landkreis diese Anordnung. Die Tiere wurden mittlerweile vom Landkreis fortgenommen und anderweitig untergebracht.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zulässig.

1 Kommentar, Kommentar oder Ping

  1. Hille

    Das ist wirklich grauenvoll. Man stelle sich vor, es wären Menschen, was wäre da wohl los gewesen! OK, ich will jetzt nicht Menschen mit Tieren gleichstellen, aber beides sind fühlende Wesen und Tiere sind auch noch besonders der Fürsorge ihrer Besitzer ausgeliefert.

Reply to “Mehr als 50 tote Tiere: Gericht bestätigt Haltungsverbot und Wegnahme der überlebenden Tiere”

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