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Rhein-Sieg-Kreis: Fohlen mit dem Virus der Infektiösen Anämie infiziert

Siegburg (aho) – Im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ist die Infektiöse Anämie (Ansteckende Blutarmut der Einhufer; Equine Infektiöse Anämie; EIA) aufgetreten. Wie der Rhein-Sieg-Kreis mitteilt, hat das Chemische – und Veterinäruntersuchungsamt in Münster das Virus bei einem etwa drei Monate alten Fohlen nachgewiesen. Das Tier wurde nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingeschläfert und weitere Maßnahmen für den betroffenen Betrieb veranlasst.

„Wir ermitteln nun alle Pferde, die mit dem Fohlen in Kontakt gekommen sind, um auch diese Tiere vorsorglich durch eine Blutprobenuntersuchung auf die Infektiöse Anämie testen zu lassen. Menschen sind durch das Virus nicht gefährdet!“, so Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär– und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises.

Die Infektiöse Anämie ist eine Viruserkrankung von Pferden und anderen Einhufern, die sich als chronisch-zehrende Krankheit mit Fieberschüben manifestiert und nach unterschiedlich langem Verlauf gewöhnlich tödlich endet. In Deutschland traten bisher nur wenige Fälle der Infektiösen Anämie auf, deren Ursprung meist auf importierte Pferde aus Ost- und Südosteuropa zurückzuführen war, wo die Seuche häufiger vorkommt. Bundesweit wurde im vergangenen Jahr die Infektiöse Anämie nur fünf Mal festgestellt.

Die Übertragung der Seuche erfolgt hauptsächlich durch blutsaugende Insekten, wie z.B. Bremsen. Aber auch durch einen direkten Kontakt zwischen Pferden kann das in Körpersekreten und –exkreten vorhandene Virus aufgenommen werden. Auch wenn das Ansteckungsrisiko allgemein sehr gering ist, sollten Pferdehalter grundsätzlich darauf achten, Boxen und Stallgassen sauber zu halten. Der gemeinsame Gebrauch von Sattelzeug und Bürsten sollte vermieden werden. Pferdeäpfel und Mist sind regelmäßig zu entfernen, Weiden sollten über gute Drainage verfügen. Von besonderer Bedeutung sind auch Maßnahmen gegen hohen Bremsenbefall. Vor Reitturnieren, Auktionen und Exporten sollten Bluttests auf EIA durchgeführt werden.

„Krankheitsbedingte Auffälligkeiten von Tieren sollten selbstverständlich dem betreuenden Tierarzt beziehungsweise dem Kreisveterinäramt angezeigt werden“, appelliert Dr. Hanns von den Driesch. „Um im Seuchen- und Seuchenverdachtsfall rasch und zielgerichtet handeln zu können, müssen dem Kreisveterinäramt alle Pferdehaltungen – auch Hobbyhaltungen – bekannt sein. Alle Tierhalter sind gesetzlich verpflichtet, die Tierhaltungen dem Kreisveterinäramt zu melden und sich registrieren zu lassen“.

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