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Brandenburg: 4.000 Euro Bußgeld für Halter eines American Staffordshire Terrier

Frankfurt (aho) – Ein Hundehalter musste jetzt ein Bußgeld von 4.000 Euro an die Stadt Frankfurt an der Oder zahlen. Er hatte sich über das Verbot Paragraph 8 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg vom 16. Juni 2004 hinweggesetzt und verbotswidrig einen American Staffordshire Terrier gehalten. Das berichtet jetzt die Märkische Oderzeitung (MOZ). Das Bußgeld sei in der Zwischenzeit rechtskräftig, der Hund nach Thüringen vermittelt, wo dieses Verbot nicht besteht, berichte das Blatt weiter.
Das Verbot betrifft American Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa Inu und Staffordshire Bullterrier. Halter der Rassen Alano, Fila Brasileiro, Mastiff, Bullmastiff, Cane Corso, Mastin Español, Dobermann, Mastino Napoletano, Dogo Argentino, Perro de Presa Canario, Dogue de Bordeaux, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und deren Kreuzungen müssen im Einzelfall der örtlichen Ordnungsbehörde nachgewiesen hat, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft gegenüber Mensch oder Tier aufweist, erinnert die Zeitung an die Rechtslage.

5 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Christina

    wer solche Gesetze gegen Tiere macht hat wohl den letzten Schuss nicht mehr gehört. Solche Personen sind nicht mehr so richtig im Kopf- und sollten in ein einen Käfig- wo Sie keinen Schaden mehr Anrichten können.

  2. eumel

    Man kann die Gefährlichkeit eines Hundes so gut and der Rasse festmachen wie man die Intelligenz eines Menschen an der Augenfarbe herleiten kann – nämlich gar nicht.
    Das Problem hängt immer am anderen Ende der Leine! Dieses Gestz war ein unüberlegter Schnellschuss, hat aber wenigstens die Gemeinden ermöglicht aus der Not der Tiere Kapital zu schlagen.
    Ginge es wirklich darum Menschen vor bissigen Hunden zu schützen, tja, dann müsste man sich doch tatsächlich dazu herablassen jeden Hundehalter zu beurteilen.

  3. manfred.stein

    Guten Tag,

    tatsächlich ist der Mensch das Problem. Deshalb sollte man nicht jedem gestatten, einen Hund oder ein anderes Tier in seine Gewalt zu bringen. Hundehaltung nur bei Notwendigkeit. Blinden-, Rettungs-, Polizei und Wachhunde. Basta!

    mfg

    Manfred Stein

  4. S. K.

    Eine Klage hätte geholfen diesen Bescheid vom Tisch zu fegen…

    StGB § 143 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden seit April 2006 nicht mehr

    Schade das der Halter nicht mehr um seinen Hund gekämpft hat

Reply to “Brandenburg: 4.000 Euro Bußgeld für Halter eines American Staffordshire Terrier”

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