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Rottweilerattacke: Experte hatte Hund als nicht aggressiv eingestuft

München (aho) – Die Beißattacke eines Rottweiler auf ein dreijähriges Kind in München hat erneut Zweifel am Wert von Begutachtungen von Hunden durch „Experten“ aufkommen lassen. Der Vorfall ereignete sich bereits am 7. August im Münchner Stadtteil Blumenau. Wie dem Polizeibericht zu entnehmen ist, konnte sich der Hund von einem Geländer losreißen, an dem ihn seine 47-jährige Halterin angebunden hatte. Der Rottweiler lief zu einer Gruppe spielender Kinder und verbiss sich im Bein des Jungen. Nur durch den Einsatz eines Tierabwehrsprays und mit Stockschlägen gelang es einem 49-jährigen Münchner, den Hund von dem Kind zu trennen. Das Opfer wurde in ein Münchner Krankenhaus gebracht.

Noch im Januar hatte ein vom Kreisverwaltungsreferat München bestellter Gutachter dem damals sieben Monate alten Rottweiler ein so genanntes „Negativ-Zeugnis“ ausgestellt und ihn damit als nicht aggressiv eingestuft. Damit galt das Tier rein rechtlich als „normaler Hund“ wie ein Pekinese.

Deutsche Gerichte sehen derartige Begutachtungen kritisch. So führte der Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz aus, dass der Versuch die potentielle Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen, nach fachwissenschaftlicher Einschätzung äußerst schwierig bis unmöglich sei. Auch sei eine Wesensprüfung stets nur eine Momentaufnahme, so dass das Prüfungsergebnis immer mit einem Restrisiko behaftet bleibe. Dies belegten nicht zuletzt verschiedene Presseveröffentlichungen über Beißattacken solcher Hunde, die zuvor eine Wesensprüfung bestanden hätten. Die Entscheidung des Verordnungsgebers, sich auf Wesenstests nicht zu verlassen, sei deshalb rechtlich hinzunehmen.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. S. Knörr

    In Bayern ist ein Hund bis zum 18. Monat ein Junghund und das bayr. Innenministerium geht davon aus, das junge Hunde ungefährlich sind, deshalb muss der Hund bis dahin spätestens begutachtet sein.

    1.Der Gutachter stellt aber kein Negativzeugnis aus, das macht die KVR in München.

    2.Für junge Hunde muss/kann ein vorläufiges Negativzeugnis beantragt werden und muss vom Amt ausgestellt werden.

    3. Somit war die Haltung des Hundes absolut legitim.

    Die falschen Infos ziehen sich durch den Artikel, denn auch das OVG eines anderen Bundeslandes hat absolut nichts mit hier geltendem Recht zu schaffen..

    Ende der Woche läuft das bayr. „Kampfhundegesetz“ aus und der Dummfug, der z.Z. fast täglich in den Medien zu lesen ist, ist nichts Neues.

    Genau wie vor 20 Jahren, wie vor 10 Jahren, als es damals auslief, wird z.Z. jeder Furz eines Hundes in die Medien gebracht.
    hier immo in Bayern, das Völkchen soll beruhigt werden mit fadenscheinigen Neuerungen und Änderungen – einfach von nichts einen Plan.
    Das bayr. Innenministerium kann noch nicht einmal exakt die Zahlen nennen, wie viele Bullterrier in Bayern leben (oder auch Hunde anderer gelisteter Rassen!
    Das der Gesetzgeber für ALLE! Bundesländer eine Beobachtungspflicht vorgeschrieben hat wird dabei vom Innenministerium ebenfalls negiert.

    Zusätzlich gibt es unzählige Studien die belegen das unnsinnige Länderverordnungen zu Aggressionen unter Hunden, absolut nicht zutreffen, bzw. dies nicht an der Rasse eines Hundes festgemacht werden kann.

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