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Gericht: Landkreis Diepholz durfte 90 Katzen wegnehmen

Hannover (aho) – Mehr als 90 Katzen beherbergte eine Frau zusammen mit ihren zwei erwachsenen Kindern in einer etwa 85 m² großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Wagenfeld-Ströhen. Nach Beschwerden aus der Nachbarschaft nahm der Landkreis Diepholz ihr alle Tiere weg und brachte sie im Tierheim unter. Den Eilantrag gegen die Fortnahme und die Anordnung der Veräußerung der Tiere lehnte die 11. Kammer am Montag ab.

Die Tierhaltung war bereits an ihrem vorherigen Wohnort der Antragsteller als tierschutzwidrig beanstandet worden. Aufgrund von Beschwerden aus der Nachbarschaft kontrollierten die Veterinäre des Landkreises der Familie mehrfach. Nachdem eine Besserung nicht eintrat und die Katzenhalter jede Reduzierung des Bestandes ablehnten, nahm der Landkreis Diepholz alle Katzen fort und brachte sie im Tierheim unter. Mit der Fortnahme ordnete der Landkreis auch die Veräußerung der Katzen an. Bis zur Veräußerung entstanden dem Landkreis Kosten für die Unterbringung der Tiere in Höhe von 5.200,00 EUR und an Kosten für tierärztliche Behandlung in Höhe von 6.379,26 EUR.

Den gegen die Fortnahme und die Veräußerung der Tiere gerichteten Eilantrag lehnte die Kammer ab. Sie folgte auf Grundlage der dokumentierten Feststellungen der Beurteilung der Amtstierärzte, dass die fortgenommenen Katzen unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden und dass dies zu vermeidbaren Schmerzen und Leiden der Tiere geführt habe. Sie seien dadurch erheblich vernachlässigt worden und hätten schwerwiegende Verhaltensstörungen entwickelt. Auch die Verwertung der Tiere sei rechtmäßig, weil die weitere Versorgung und Pflege der Tiere mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden gewesen wäre.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 11 B 4036/12

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