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Tierschutz: Landkreis Leer möchte Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

Leer (aho) – Der Landkreis Leer möchte eine kreisweite Kastrationspflicht für Katzen auf den Weg bringen. Ein entsprechender Entwurf des Veterinäramts wird dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung am 7. Dezember zur Abstimmung vorgelegt.

Kastrationspflicht soll dann für alle Katzen gelten, die in Haushalten leben und Freigang haben, sich also auch unbeaufsichtigt außerhalb der Wohnung und des Gartens aufhalten, teile heute der Kreis mit.

Es gibt mehrere Gründe für diesen neuen Weg: Obwohl bereits jedes Jahr mehrere hundert herrenlose Katzen durch die lokalen Tierschutzvereine kastriert werden, steigt die Anzahl der verwilderten Katzen im Kreisgebiet immer mehr an. Die Tierheime sind durch die zahlreichen Fundtiere und die Abgabe herrenloser Katzen überfüllt.

Katzen können bereits im Alter von etwa sechs Monaten geschlechtsreif werden und werfen zwei- bis dreimal im Jahr ungefähr drei bis fünf Jungtiere. Diese sind häufig unerwünscht und werden zu Streunern. Die Folge ist eine Überpopulation von verwilderten Katzen, die häufig an Hunger und Krankheiten wie Katzenschnupfen leiden. Hinzu kommen Beeinträchtigungen durch Fehlernährung und Inzucht.

Auch das krankhafte Sammeln und Halten von Tieren, sogenanntes Animal Hoarding, nimmt stetig zu.

Durch diese Überpopulation wird der Tierschutz natürlich massiv negativ beeinflusst.

Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass Katzenhalter ihre Tiere möglichst ab dem fünften Monat beim Tierarzt auf eigene Kosten (etwa 80 bis 100 Euro) kastrieren lassen müssen, um eine unkontrollierte Vermehrung zu verhindern. Nach der Kastration werden die Tiere mit einem Chip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert.

Damit ist nicht nur die Kastration nachvollziehbar, sondern es ist auch gewährleistet, dass die Halter benachrichtigt werden, wenn ihre Katze irgendwo aufgefunden oder im Tierheim abgegeben wurde.

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