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NRW will Gefahrtierhaltung reglementieren

Bitis_arietans_Julius Rueckert[Puffotter; Foto Julius Rückert] Düsseldorf (aho) – Nach einem erneuten Unfall mit einer Giftschlange hat der Landesminister Johannes Remmel am Wochenende eine Gesetzesinitiative zur Gefahrtierhaltung in privater Hand angekündigt. In dem aktuellen Fall wurde der Tierhalter von einer Puffotter gebissen und ist dem Tod nur knapp entkommen. In Nordrhein-Westfalen sind allein in den letzten neun Monaten drei Halter von ihren Giftschlangen gebissen worden.

So genannte Exoten – egal ob für den Menschen gefährlich oder nicht – können in Privathaltung kaum artgerecht gehalten werden, heißt es in einer Presseinformation des Agrarministeriums in Düsseldorf. Als Folge landen diese Tiere immer häufiger in den Tierheimen. In den letzten fünf Jahren mussten die über 700 Mitgliedstierschutzvereine des Deutschen Tierschutzbundes hochgerechnet 30.000 Reptilien aufnehmen. Die Hälfte dieser Tiere waren verschiedene Wasserschildkrötenarten, gefolgt von Landschildkröten, Bartagamen und Nattern. Es landeten aber auch gefährliche Arten wie Schnappschildkröten, Riesenschlangen, Warane, Klapperschlangen oder ein Brillenkaiman in den Händen des Tierschutzes.

Regelungswirrwarr

Am Beispiel der Puffotter (Bitis) wird das derzeitige Durcheinander an Regelungen deutlich: In Berlin und Hessen ist die Haltung verboten. In Bayern und Bremen ist ihre Haltung erlaubnispflichtig, das heißt grundsätzlich zwar verboten, aber ausnahmefähig. In Thüringen ist die Haltung dieser Tiere seit September 2011 erlaubt, aber an bestimmte Auflagen wie zum Beispiel einen Sachkundenachweis geknüpft. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg haben gar keine Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere, so das Ministerium.

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