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Tollwut-Impfpflicht für Import-Welpen

welpeaniBerlin (bmel) – Ab sofort dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben. Das sieht die Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen und zur Aufhebung der Sperrbezirksverordnung vor, die Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in Berlin unterzeichnet hat. „Mit den neuen Regelungen geben wir den Kontrollbehörden ein weiteres Werkzeug im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel an die Hand“, sagte Schmidt.

Bisher musste der Nachweis über eine wirksame Tollwut-Schutzimpfung nur für Hundewelpen vorliegen, die zu Handelszwecken transportiert wurden. Privatpersonen, die Welpen transportierten, mussten lediglich plausibel darlegen können, dass ein Welpe keinen Kontakt zu potenziell Tollwut-infizierten Tieren hatte. Mit der neuen Verordnung gilt seit dem 29. Dezember 2014 für private Transporte von Hundewelpen dieselbe Regelung wie für gewerbliche. Hintergrund sind Berichte der Kontrollbehörden, nach denen in der Vergangenheit wiederholt Handelstiere als Heimtiere deklariert und unter den erleichterten Bedingungen des privaten Reiseverkehrs transportiert wurden.

Zum Zeitpunkt der Impfung müssen die Welpen mindestens zwölf Wochen alt sein, der Impfschutz wird 21 Tage nach dem Impftermin wirksam. Erst danach dürfen Hundewelpen frühestens nach Deutschland transportiert werden. Bei privaten Transporten reicht die Dokumentation der Impfung im Heimtierpass aus, bei gewerblichen muss zusätzlich ein Gesundheitszeugnis vorliegen. Die neuen Regelungen gelten auch für Katzen und Frettchen. Sie betreffen den Transport aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten nach oder durch Deutschland.


Eine Tollwutimpfung muss laut Anhang III der VO (EU) Nr. 576/2013 folgende Anforderungen erfüllen:

a) Der Impfstoff wird von einem ermächtigten Tierarzt verabreicht;
b) das Heimtier ist zum Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs mindestens zwölf Wochen alt;
c) der Zeitpunkt der Verabreichung des Impfstoffs wird von einem ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben;
d) der in Buchstabe c genannte Zeitpunkt der Verabreichung liegt nicht vor dem Zeitpunkt der Anbringung des Transponders oder der Tätowierung oder vor dem Zeitpunkt des Ablesens des Transponders oder der Tätowierung, der im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben ist;
e) die Gültigkeitsdauer der Impfung beginnt mit der Feststellung des Impfschutzes, für den mindestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die Erstimpfung vorgeschriebenen Impfprotokolls verstreichen müssen, und reicht bis zum Ende der Impfschutzdauer, die in der technischen Spezifikation der in Nummer 1 Buchstabe b genannten Zulassung oder der in Nummer 1 Buchstabe c genannten Zulassung oder Lizenz für den Tollwutimpfstoff in dem Mitgliedstaat oder Gebiet oder Drittland, in dem der Impfstoff verabreicht wird, vorgeschrieben ist.
Die Gültigkeitsdauer der Impfung wird von einem ermächtigten Tierarzt oder einem amtlichen Tierarzt im entsprechenden Abschnitt des Ausweises angegeben;
f) eine Auffrischungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb des in Buchstabe d genannten Gültigkeitszeitraums der vorausgehenden Impfung erfolgt.“

Bei den meisten Impfstoffen reicht eine einmalige Applikation des Impfstoffes aus, bei manchen Impfstoffen empfiehlt der Hersteller eine Boosterimpfung. Entscheidend für die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes ist das Datum, das der Tierarzt in den Pass eingetragen hat.

7 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Ich

    Hallo fr. Schmidt, leben sie in unserem Jahrhundert????
    Illegalen Welpenhandel kann man damit nicht eindämmen da die Ausweise einfach schlichtweg gefälscht sind!
    Des weiteren kann man einen Welben oder sollte man einen Welpen in diesem Alter nicht Tollwut impfen. Erstens hat er noch den Schutz von der Mutter und zweitens Mal frag ich mich ob das gesund ist.
    Das ist auf jeden Fall der falsche Weg um den illegalen Hundehandel einzudämmen!!!!!!

  2. Züchter

    Es ist eine Frechheit, weil darunter nun auch seriöse Züchter leiden und Hunde nicht mehr in EU- Länder verkaufen können. Kein Mensch nimmt einen Welpen der erst mit 16 Wochen transportiert werden kann, da bis dahin die Sozialisierung abgeschlossen ist und der Welpe vieles versäumt, man kann nämlich nicht mit jedem Welpen aus einem Wurf alles machen. Wie Stadtleben zeigen, Bus und Bahn fahren, Hundeplatz usw… Geschadet wird wieder wie immer denen, die sowieso seriös waren und die Welpenhändler dokumentieren einfach falsch. Das Gesetz ist ein weiterer Regulierungsirrsinn und die EU ist eigentlich nur noch zum Kotzen.

  3. ich kann mich da nur anschließen und es macht mich traurig das in der heutigen zeit solcher Gesetze heraus gegeben werden Ich selber wollte einen Garafiano Welpen und nun geht das nicht mehr denn die Sozialisierung ist bis dahin fast abgeschlossen bevor ich ihn bekommen kann. Das macht mich einfach nur Traurig Hundeschule Alex Angrick

  4. Meier Jürgen

    Ich Bekomm die Krise. Was nehmen die in Berlin eigentlich zu sich. Damit stop in den illegalen Handel niemals. Was soll das den. Anstatt an intelligenten Lösungen zu arbeiten wird wieder die gute alte Keule aus dem Keller geholt. Mit 16 Wochen hol ich mir keinen Welpen mehr. Prägephase etc. davon hat der Minister keine Ahnung. Sry aber das kotzt mich derart an.
    Und was machen die großen deutschen Zuchtverbände dagegen.

    Ich hätte paar Ideen wie man das leicht ohne großen Aufwand erledigen kann. Von mir aus lass es einen 50er Kosten. Egal für einen guten Hund Zahl ich das gerne.

    Leider liest der das eh nicht, wahrscheinlich hat der auch nur zwischen Tür und Angel unterschrieben. Den man muss sich schon die Frage stellen warum seriöse Züchter einen Welpen mit Tollwut verkaufen sollten um im Nachhinein eine Zuchtsperre zu riskieren und Schadenersatz und was weiß ich noch.

  5. Maria

    Ich weiss nicht wohin Es tut nur weh. Ich habe Bekanntin die Welpen aus Russland legan nach Deutschland bringt. Legal heisst, Papiere und Impfungen stimmen. Wir vertrauten der Frau, und kauften einen Pomiranian Spitz. Laut Papiere war er 3 Monate alt, doch es gab auch Papiere mit richtigem Geburtsdatum. Die Frau meinte der Welpe ist ein Mini Pomiranian. Und wir wollten ja ein kleines. Doch war der Welpe erst u 8 Wochen alt. Untypisch ruhig für sein Alter. Natürlich waren alle notwändige Impfungen schon gemacht . Die Frau hate nicht mal Hundefutter, und die Hunde frassen einfach vom Tisch. Jetzt liegt er beim Tierartzt. Und muss gerettet werden. Und noch ist nicht klar wie es ausgeht. 1300 haben wir für den Welpen gezahlt. Schlimmste waren Impfungen die viel zu früh gemacht waren. Wenn er das hoffentlich überlebt, bleibt er natürlich bei uns. Aber das soll niemand anderen passieren. Bitte überprüfen Sie alles. Oder lieber Finger lassen. Denn wo keine Nachfrage, da kein Angebot entsteht. Alle wünsche ich viel liebe. Und nur gesunde Haustiere

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