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RP Darmstadt informiert zu Regelungen für rohes Hunde- und Katzenfutter

hund_handDarmstadt (RP) – Während die Begriffe „BARF“ oder „Barfen“ vor einigen Jahren nur wenigen Insidern bekannt waren, beschäftigen sich mittlerweile immer mehr Hunde- und Katzenhalter mit dieser Art der Ernährung ihrer Haustiere. „BARF“ steht dabei ursprünglich für „Bones and Raw Food“, also einer Verfütterung von Knochen und rohem Fleisch. Im deutschen Sprachgebrauch wird darunter auch ein „biologisches artgerechtes Rohfutter“ verstanden, das gerade von Kritikern des kommerziellen Fertigfutters vor allem für Tiere mit Futtermittelunverträglichkeiten angepriesen wird.

Die unterschiedlichen Varianten dieser Fütterungsmethode werden rege unter den BARF-Anhängern in Internet-Foren ausgetauscht und immer mehr Hersteller und Online-Shops betätigen sich in diesem recht neuen Tierfuttermarkt. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen für die Herstellung von Rohfutter oftmals nicht oder nur unzureichend bekannt. Denn ohne behördliche Genehmigung darf auch der überzeugte „Barfer“ kein Hunde- oder Katzenfutter aus tierischen Bestandteilen für andere Tierhalter herstellen. Vielmehr bedarf es dafür – unabhängig von der Herstellungsmenge – neben der behördlichen Registrierung als Futtermittelunternehmen auch einer veterinärrechtlichen Zulassung als Heimtierfutterbetrieb. Von dieser generellen Zulassungspflicht ausgenommen ist die unmittelbare Abgabe von rohem Tierfutter aus dem Lebensmitteleinzelhandel, z.B. aus einer Metzgerei, an den Verbraucher.

Die Erteilung der veterinärrechtlichen Zulassung ist an die Einhaltung bestimmter Hygienestandards gebunden, damit die Herstellung eines sicheren Tierfutters gewährleistet werden kann. Denn gerade bei Rohfutter darf die Gefahr einer mikrobiellen Kontamination nicht unterschätzt werden, die auch bei Hunden und Katzen zu ernsthaften Erkrankungen führen kann.

Das Regierungspräsidium Darmstadt empfiehlt allen Hunde- und Katzenhaltern, die solches Futter beziehen möchten, sich bei den jeweiligen Lieferanten versichern zu lassen, dass das Futter aus behördlich zugelassenen Betrieben stammt. Da die Zusammenstellung einer bedarfsgerechten Futterration recht anspruchsvoll sein kann, sollten sich darin unerfahrene Tierhalter vorab auch immer von Ihrem Haustierarzt beraten lassen. Im Falle einer falschen Futterzusammenstellung können den Tieren ansonsten ernste Mangelerscheinungen drohen.

Hintergrund:

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist Zulassungsbehörde für alle Betriebe, die im Regierungsbezirk mit sogenannten tierischen Nebenprodukten umgehen. Der Begriff umfasst unter anderem alle von Tieren gewonnenen Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu gehören auch Schlachtabfälle und tierische Lebensmittel, die als Heimtierfutter genutzt werden sollen. Durch entsprechende gesetzliche Hygienevorschriften soll sichergestellt werden, dass von diesem Material keine Gefahr für Mensch oder Tier ausgeht.

BARF-Hersteller, die eine Beantragung der Zulassung bislang versäumt haben oder die neu tätig werden wollen und die ihre Betriebsstätte im Regierungsbezirk Darmstadt haben, müssen einen formlosen Antrag auf Zulassung beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 54, 64278 Darmstadt, stellen.

Über die Zulassungsanforderungen und die erforderlichen Antragsunterlagen können sich Antragsteller auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt informieren.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. die-mit-dem-kopf-schüttelt

    Super! Ein Schritt in die richtige Richtung! Es wird dem, was viele Unwissende treiben, endlich ganz legal ein Riegel vorgeschoben. Hoffentlich greifen die weiteren Regierungspräsidenten (in allen Bundesländern) ebenfalls mal zu den einschlägigen Vorschriften und setzen diese durch. Zum Wohle der Hunde und Katzen.

Reply to “RP Darmstadt informiert zu Regelungen für rohes Hunde- und Katzenfutter”

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