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Berlin: Meldepflicht für alle Hunde; Anleinpflicht und Kotbeutel

zwei_hunde_leineBerlin (aho) – Berlins Hunde sollen generell angeleint werden. Das sieht der Entwurf des überarbeiteten Hundegesetzes vor, den Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Dienstag dem Berliner Senat offiziell vorstellte. Von der Leinenpflicht sollen aber solche Hunde ausgenommen werden, deren Halter ihre Sachkunde im Umgang mit dem Tier nachgewiesen haben. Ziel der neuen Regelungen sei, den „hochemotionalen Dauerstreit zwischen Hundefreunden und Hundefeinden zumindest zu reduzieren“, sagte Heilmann.
Die Vorlage wird vor Beschlussfassung im Senat nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

Auch bei den weiteren Änderungen im Gesetzentwurf sei es vor allem darum gegangen, eine vermittelnde Lösung zu finden zwischen den zahlreichen Forderungen nach härteren Vorschriften für Hundehalter einerseits und den Bedürfnissen der Tiere andererseits, so der Justitzsenator.
So werden die Bezirke aufgefordert, nach weiteren geeigneten Auslaufflächen zu suchen. Die Liste der sogenannten gefährlichen Hunde wird auf vier Rassen verkürzt. Auf Antrag und bei nachgewiesener Ungefährlichkeit können Rasselisten-Hunde von einigen Auflagen für gefährliche Hunde befreit werden.

Gleichzeitig soll ein zentrales Hunderegister eingerichtet werden: Dort werden Rasse, Chipnummer, Halter sowie etwaige Bissvorfälle erfasst. Gewerbliche Hundeausführ-Dienste brauchen künftig eine entsprechende Qualifikation.

Neben dem Hundegesetz soll das Straßenreinigungsgesetz ebenfalls geändert werden: Wer mit einem Hund Gassi geht, soll künftig verpflichtet sein entsprechende Kotbeutel mitzuführen. Berechnet wurde auch der generelle Bedarf an Personal in den Bezirken, um bereits bestehende und neue Vorschriften für Hundehalter zu kontrollieren. „Wir gehen von einem Bedarf von zwei Stellen pro Bezirk aus“, so Heilmann. Hinzu kommen Kosten von geschätzt rund 150.000 Euro im ersten Jahr u.a. für die Einrichtung des zentralen Hunderegisters. Für Leinenpflicht und Hunderegister sind längere Übergangszeiten vorgesehen, da die Einführung des Sachkundenachweises und die Errichtung eines Zentralregisters einige Zeit in Anspruch nimmt.
Zum Hintergrund: Nach mehreren dramatischen Bissvorfällen haben die Bundesländer Anfang der 2000er Jahre entsprechende Rechtsvorschriften für Hundehalterinnen und Hundehalter erlassen, so auch Berlin. Hier trat 2004 das Gesetz zum Halten und Führen von Hunden in Kraft. Seither ist die Zahl der Bissvorfälle um mehr als 50 Prozent zurückgegangen, bei Zwischenfällen mit sogenannten Listenhunden ist der Rückgang sogar noch größer.

„Das Hundegesetz an sich hat sich bewährt, das zeigen die rückläufigen Bissvorfälle“, so Heilmann. „Dennoch hat die Evaluierung des Hundegesetzes Überarbeitungs- und Anpassungsbedarf an einigen Stellen aufgezeigt. Dem sind wir jetzt nachgekommen.“
Zum Evaluierungsprozess gehörte auch der sogenannte Bello-Dialog: Dabei konnten sich Berlinerinnen und Berliner aktiv sowohl online als auch im Rahmen mehrerer Veranstaltungen mit Vorschlägen in den Prozess einbringen.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Annette Gabriele Eggerath

    Nur weil einige Hundehasser was zu meckern haben, werden mal wieder alle Hundebesitzer gesetzlich terrorisiert.

Reply to “Berlin: Meldepflicht für alle Hunde; Anleinpflicht und Kotbeutel”

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