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Halterin scheitert vor Gericht: Duisburger Rottweiler Pascha muss eingeschläfert werden

spritze_2Münster (aho) – Der Rottweiler, der im Sommer in Duisburg ein zwei Jahre altes Mädchen fast tot gebissen hat, muss eingeschläfert werden. Mit Beschluss vom 16. November 2015 hat der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster die Einschläferung des Rottweilers „Pascha“ bestätigt und damit einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Halterin des Hundes abgelehnt. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Die Stadt Duisburg hatte die Einschläferung nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes angeordnet, nachdem der Hund am 6. Juli 2015 am Rheindeich in Duisburg eine Familie angegriffen und dabei ein zweijähriges Mädchen lebensgefährlich verletzt hatte. Dem Kind wurden große Teile der Kopfhaut abgerissen, daneben erlitt es teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen.

Das Oberverwaltungsgericht ist ebenso wie die Vorinstanz zu dem Ergebnis gelangt, dass die von dem Rottweiler ausgehenden Gefahren seine Einschläferung rechtfertigen. Angesichts des drohenden immensen Schadens im Fall einer erneuten Beißattacke komme es auch nicht in Betracht, den Hund – wie von der Halterin vorgeschlagen – in die Hände einer Tierschutzeinrichtung zu geben. Bei seiner Einschätzung stützte sich das Oberverwaltungsgericht wie zuvor das Verwaltungsgericht maßgeblich auf ein amtstierärztliches Gutachten. Die Amtstierärztin hatte ein inadäquates bzw. fehlgeleitetes Jagdverhalten festgestellt. Eine Beißhemmung habe während des unvermittelt gestarteten und sodann zielgerichtet über mehrere Minuten fortgesetzten Angriffs auf das Mädchen nicht bestanden. Der Rottweiler könne auch nicht mehr erfolgversprechend therapiert werden.

Aktenzeichen 5 B 925/15 (I. Instanz: VG Düsseldorf 18 L 2369/15)

4 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Ich bin der Meinung das Pascha auf gar keinen Fall hätte eingeschläfert werden müssen , er hatte weder ein Wasserkopf noch war er auffällig , für mich persönlich ist das ganze ein Skandal und das Gutachten der Tierärztin ein Fehlurteil auf Grund das sie ihren so guten Ruf schützen musste auf dem Rücken eines Rottweilers Pfui Teufel!

  2. Ilse

    Ja, klar. Lieber riskieren, dass das nächste zweijährige Kind stirbt, als den Hund einschläfern. Möchte wissen, wie Sie reden würden, wenn es ihr Kind getroffen hätte. Bei der Schwere der Verletzungen ist das Mädchen ein Leben lang gezeichnet. Ist es das Wert? Und das ein Hund nicht auffällig ist, der ein Kind fast zu Tode beißt, meine Güte, wo haben Sie Ihren Sachverstand her? Aber am einfachsten ist es natürlich, auf die Amtstierärztin zu schimpfen. Die hat zwar Tiermedizin studiert und Berufserfahrung, aber klar, die will nur ihren guten Ruf schützen.

  3. Franz

    An Frau Berner! Wie kann man nur so etwas schreiben? Entweder sind Sie nicht ganz dicht oder einfach nur empathielos! Nur gut, dass es nicht Ihre Tochter war!

Reply to “Halterin scheitert vor Gericht: Duisburger Rottweiler Pascha muss eingeschläfert werden”

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