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Ordnungsamt der Stadt Norderstedt informiert über neues „Gesetz über das Halten von Hunden“ in Schleswig-Holstein

frau_hund.jpgNorderstedt (pm) – Das Amt für Ordnung und Bauaufsicht der Stadt Norderstedt informiert die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Halterinnen und Halter von Hunden, über neue gesetzliche Regelungen. So heißt es seit dem Jahresbeginn in Schleswig-Holstein nicht mehr „Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren“ (GefHG), sondern „Gesetz über das Halten von Hunden“ (HundeG).

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Hunde in der Stadt Norderstedt so zu halten sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Zu beachten sind unter anderem:

РLeinenpflichten in bestimmten ̦ffentlichen Bereichen, zum Beispiel in
Fußgängerzonen und in öffentlichen Gebäude und Verkehrsmitteln

– Mitnahmeverbote in bestimmten Einrichtungen, zum Beispiel in Kirchen, Theatern, Badeanstalten oder auf Kinderspielplätzen

– anhand eines Halsbandes oder ähnlicher Kennzeichnung muss der
Hundehalter ermittelbar sein

– Verbot der Ausbildung von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten
Aggressivität

– die Pflicht, Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich zu entsorgen.

Hunde, die älter als drei Monate sind, müssen elektronisch gekennzeichnet werden. Die Tierärztin/der Tierarzt setzt dafür einen Mikrochip unter der Haut des Hundes ein. Der Transponder muss dem ISO-Standard 11784 entsprechen und mit einem der ISO-Norm 11785 entsprechendem Lesegerät abgelesen werden können.

Der Hundehalter soll für sein Tier eine Haftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000
Euro für Sachschäden abschließen. Das bedeutet: Wer die Möglichkeit hat, muss seinen Hund versichern. Nur in begründeten (Härte-)Fällen wird eine fehlende Versicherung nicht geahndet. Für Besitzer von als gefährlich eingestuften Tieren besteht ausnahmslos die Pflicht eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Die bisherige Rasseliste gefährlicher Hunde wird abgeschafft. Künftig werden Hunde als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, zum Beispiel weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen. Einzig aufgrund ihrer Rasse dürfen Hunde nicht mehr als gefährlich eingestuft werden. Für Hunde, die auf Basis der Rasseliste als gefährlich eingestuft waren, wird die Stadt Norderstedt die Einstufung in ihrem Zuständigkeitsbereich
widerrufen.

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