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Verwaltungsgericht Göttingen: Hundehalter muss für Kontrollen zahlen

richter_hammerGöttingen/Osterode (aho) – Wer gegen das Tierschutzrecht verstößt, muss für die Kosten von amtstierärztlichen Ãœberprüfungen und Nachkontrollen aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden und einen Gebührenbescheid in Höhe von 544 Euro bestätigt. (Aktenzeichen 1 A 224/14).

Die Summe setzt sich im verhandelten Fall zusammen aus Gebühren nach § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVet) in Höhe von 227,50 Euro, Gebühren nach § 1 Abs. 3 GOVet in Höhe von 262,50 Euro und Auslagen in Höhe von 54,00 Euro (anteilige Fahrtkosten; 180 km á 0,30 Euro).

Eine Amtstierärztin hatte eine unzureichende Wasserversorgung von zwei Hunden, einen fehlenden Chip festgestellt. Ebenso fehlte in der Zwingeranlage für jeden Hund eine wärmegedämmte Schutzhütte. Als dann diese Hütten installiert waren, standen den Hunden im Zwinger nicht mehr ausreichend Fläche zur Verfügung. Bis alle Mängel behoben waren, waren fünf amtliche Kontrollen notwendig, die die Behörde dem Hundehalter in Rechnung stellte. Der Hundehalter verweigerte die Zahlung: Er habe die Kontrollen nicht einbestellt und sei daher auch nicht für die Kosten verantwortlich. So kam es zu der gerichtlichen Auseinandersetzung.

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