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Ordnungsamt Wertheim: Hundekot muss von Felder und Wiesen entfernt werden

HundekotWertheim (pm) – In der Natur setzt die Vegetation ein und damit beginnt von neuem der Interessenkonflikt zwischen Landwirten und Hundehaltern: Flächen, auf denen schon bald hochwertige Nahrungs- und Futtermittel wachsen, dürfen durch Hundekot nicht verunreinigt werden. Auf diese Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz weist das Ordnungsamt der Stadt Wertheim hin. Außerdem beginnt derzeit die sogenannte Brut- und Setzzeit in der Natur, weshalb besondere Vorsicht geboten ist.

In der Brut- und Setzzeit bauen verschiedene Vogelarten (Niederbrüter) ihre Nester ins Gras der Wiesen, um dort ihre Eier auszubrüten und anschließend den Nachwuchs groß zu ziehen. Außerdem bringen Wildtiere wie Rehe und Hasen ihre Jungen zur Welt, säugen sie und ziehen sie auf. Während dieser Periode dürfen ausschließlich Wege benutzt werden. Eine Störung der Tiere kann durch Personen, die zu Fuß oder mit Fahrzeugen die Wege verlassen, sowie durch freilaufende Hunde entstehen.

Außerdem bitten die Landwirte, die die Wiesen und Äcker bewirtschaften, dass kein Hundekot zurückgelassen wird. Im Landesnaturschutzgesetz ist festgelegt, dass auf landwirtschaftlichen Flächen abgelegte Abfälle (und dazu zählt Hundekot) aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Der Kot von Fleischfressern – und hier besonders der von Hunden – ist verantwortlich für die Ausbreitung eines Parasiten (Neospora caninum), der wiederum sehr häufig Fehl- und Totgeburten bei Rindern verursacht. Der Parasit gelangt über den Hundekot in das Grünfutter oder das Heu und damit in die Nahrungskette von Vieh, Schafen, Pferden und anderen Pflanzenfressern. Heuballen und Heurollen sind häufig nur noch teilweise oder gar nicht mehr nutzbar und müssen entsorgt werden. Landwirte haben dadurch erhebliche Einbußen bei der Tierfutterherstellung.

Verstöße gegen diese rechtlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe geahndet werden.

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