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Fall von Infektiöser Blutarmut der Einhufer in Hagen-Grinden

Verden (LK) – Bei einem Pferd in einem Bestand in Hagen-Grinden (Landkreis Verden) wurde jetzt amtstierärztlich der Fall einer Infektiösen Blutarmut der Einhufer festgestellt. Bei der Virus-Erkrankung, die Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel befallen kann, handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Veterinärbehörde des Landkreises hat einen Sperrbezirk rund um die Ortschaft Hagen-Grinden festgelegt. Das betroffene Tier wurde bereits getötet, sämtliche Einhufer im Sperrbezirk müssen untersucht werden, so sieht es die entsprechende Tierseuchen-Verordnung vor. Für den Sperrbezirk gelten weitere Restriktionen. Darauf weist die Veterinärbehörde hin.

„Die Infektiöse Blutarmut der Einhufer tritt, obwohl weltweit verbreitet, in Deutschland sehr selten auf“, erklärt Dr. Peter Rojem, Amtstierarzt des Landkreises Verden. Auf den Menschen könne das Virus nicht übertragen werden. Ausschließlich Einhufer seien für diese Viruserkrankung empfänglich, so Dr. Rojem.

Die Virusübertragung erfolge hauptsächlich durch blutsaugende Insekten wie Bremsen und Stechfliegen. Andere Übertragungswege wie beispielsweise eine Infektion von Tier zu Tier seien sehr selten. Daher sei in diesem Fall, so die Einschätzung des Amtsveterinärs, höchstwahrscheinlich auch nicht mit einer weiteren Ausbreitung der Erkrankung zu rechnen. Die im selben Bestand stehenden Pferde seien alle negativ getestet worden.

Erkrankte Tiere zeigten nur allgemeine Symptome, so Dr. Rojem weiter. Dazu zählten blasse Schleimhäute, Schwäche, Gewichtsverlust, Fieber oder Futterverweigerung, außerdem Fehlgeburten und unkontrollierte Bewegungen. Tiere könnten auch symptomlos erkranken und so unerkannt die Krankheit auf andere Pferde übertragen. Die Erkrankung sei unheilbar. Eine Therapie oder auch Impfung sei weder möglich noch erlaubt.

Sämtliche Pferde und andere Einhufer im Sperrbezirk – im Radius von rund einem Kilometer rund um die betroffene Tierhaltung – werden nun in den nächsten Tagen klinisch und serologisch auf die Viruserkrankung untersucht. Die betroffenen Betriebe sind informiert. Darüber hinaus sieht die jetzt verfügte tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landkreises Verden weitere Restriktionen vor. So sind sämtliche Einhufer im Sperrbezirk aufzustallen. Die Tiere dürfen ohne Genehmigung der Veterinärbehörde auch nicht aus dem Sperrgebiet gebracht werden. Zudem sind Ausstellungen und Veranstaltungen mit Einhufern im Sperrgebiet untersagt.

Die Veterinärbehörde rät Pferdehaltern, blutsaugende Insekten mit geeigneten Mitteln von den Pferden fernzuhalten. „Eine Aufhebung der Sperrmaßnahmen ist erst in drei Monaten möglich, wenn eine Wiederholungsuntersuchung aller Pferde im Sperrgebiet stattgefunden hat“, betont Dr. Rojem. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung und eine Karte des Sperrgebietes sind nachstehend abrufbar.

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