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Erster Nachweis der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in Schleswig-Holstein

Kiel (PM) – Erstmals ist heute (24. Juli 2017) in Schleswig –Holstein der Ausbruch der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer in einer Pferdehaltung im Kreis Pinneberg amtlich festgestellt worden. Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, an der Pferde und andere Equiden erkranken. Diese Virusinfektion ist für den Menschen ungefährlich. Sie wird in erster Linie über blutsaugende Insekten wie Bremsen, Mücken und Stechfliegen übertragen. Einmal infizierte Tiere bleiben lebenslang Virusträger und können so zur Verbreitung der Krankheit beitragen.

Die betroffene Pferdehaltung im Kreis Pinneberg war im Rahmen epidemiologischer Ermittlungen eines Nachweises der ansteckenden Blutarmut bei einem Pferd in Hamburg untersucht wurden. Der Betrieb wurde zunächst als Kontaktbestand gesperrt und die Pferde amtlich beprobt. Hierbei wurden bei einem Pferd Antikörper gegen das Virus nachgewiesen. Der Befund des Landeslabors Neumünster wurde bereits durch das nationale Referenzlabor für Ansteckende Blutarmut der Einhufer am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Das infizierte Pferd wird gemäß der Rechtsvorschrift „Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer“ eingeschläfert. Ein weiteres Pferd des Bestandes zeigte sich in der labordiagnostischen Untersuchung als nicht eindeutig negativ. Dieses Pferd wird in zwei bis drei Wochen erneut beprobt und untersucht. Alle Pferde des Ausbruchsbetriebes müssen nach frühestens 90 Tagen nach dem letzten positiven Nachweis erneut untersucht werden.

Kreis Pinneberg errichtet Sperrbezirk

Der Kreis Pinneberg errichtet um den Ausbruchsbetrieb einen Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens einem Kilometer. Hier gelten besondere Regelungen wie ein Verbringungsverbot. Alle in diesem Sperrbezirk gehaltenen Equiden müssen untersucht werden. Näheres zu der Sperrverfügung und der Lage des Sperrbezirks des Kreises Pinneberg finden Sie hier: www.kreis-pinneberg.de

Die epidemiologischen Ermittlungen wurden aufgenommen und Kontaktbetriebe werden gesperrt.

Insgesamt 20 Betriebe wurden untersucht

Insgesamt wurden in Schleswig-Holstein bereits in mehr als 20 Betriebe untersucht. Bislang liegen keine weiteren positiven Ergebnisse vor. Zum Schutz vor der Ausbreitung dürfen nach Erlass des Landwirtschaftsministeriums Poloreitturniere nur noch unter der Maßgabe stattfinden, dass für alle teilnehmenden Tiere ein negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.

Hintergrund

Seit Anfang Juni 2017 werden in mehreren Bundesländern Infektionen von Pferden mit dem Virus der Ansteckenden Blutarmut der Einhufer festgestellt. Der erste Fall wurde bei einem Pferd in Niedersachsen nachgewiesen. Weitere Kontakte wurden in den Folgemonaten ermittelt, die Krankheit wurde bei Tieren in anderen Bundesländern nachgewiesen. Inwieweit diese Fälle epidemiologisch zusammenhängen, wird derzeit mit Beteiligung des Friedrich-Loeffler-Instituts untersucht.

Die Ansteckende Blutarmut der Einhufer (syn. Equine Infektiöse Anämie – EIA, Infektiöse Anämie der Einhufer) ist eine durch ein Lentivirus aus der Familie der Retroviridae ausgelöste Erkrankung aller Equiden wie Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras. Die Krankheit ist keine Zoonose, d.h. sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Die Infektion erfolgt in erster Linie über den Austausch von Blut, vorrangig durch blutsaugende Insekten. Eine direkte Ãœbertragung von Tier zu Tier setzt einen sehr engen direkten Kontakt voraus. Die Krankheit kann akut, chronisch oder ohne sichtbare klinische Erscheinungen (inapparent) verlaufen.

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