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Tag des Artenschutzes: Landestierärztekammer erinnert an bedrohte Nutztierrassen

[Großspitz, Foto Wikimedia]
Stuttgart (ltk-bw) – In Zeiten, in denen die Öffentlichkeit über den Verlust der Biodiversität allgemein und die Bedrohung einheimischer Wildtiere besonders, z.B. durch invasive Arten, diskutiert, wird häufig vergessen, dass auch Haus-und Nutztierrassen vom Aussterben bedroht sind. Deren Schutz dient nicht allein der Nostalgie: Nahrungsmittel produzieren heute wenige Hochleistungszüchtungen, was eine massive Einengung des Genpools zur Folge hat. „Alte“ Haustierrassen sind an Klima und Standort angepasst, sie stellen eine wertvolle tiergenetische Ressource dar, die wir im Zuge des Klimawandels und sich insgesamt ändernder globaler Bedingungen möglicherweise noch dringend benötigen werden. Sie sind aber gleichzeitig auch kulturelles Erbe zukünftiger Generationen, das es zu erhalten gilt. Anstrengungen dazu in Form von Monitoringprogrammen führt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) durch. Das Nationale Fachprogramm wiederum schlägt Maßnahmen zur Erhaltung und nachhaltiger Nutzung tiergenetischer Ressourcen vor, die auf den Daten der Monitoringprogramme der BLE aufbauen.

Auf der Roten Liste der Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH, Dachorganisation und Interessenvertretung der Züchter und Halter gefährdeter Nutztierrassen) finden sich auch baden-württembergische Rassen: als extrem gefährdet wird z.B. das Limpurger Rind eingestuft, das Schwäbisch Hällische Schwein als stark gefährdet. Das Altwürttemberger Pferd – auch als extrem gefährdet bewertet – ist die „gefährdete Nutztierrasse 2018“. Und auch vor dem besten Freund des Menschen macht dieses Entwicklung nicht halt: Hunderassen sind ebenfalls auf der Liste bedrohter Haustierarten aufgeführt, z.B. der Groß-und Mittelspitz, oder der Mittelschnauzer.

Zusatzinformation: Die Landestierärztekammer Baden-Württembergs ist das Selbstverwaltungsorgan des tierärztlichen Berufsstandes, in der alle Tierärzte des Bundeslandes Mitglied sind. In der Kammer sind aktuell ca. 4.000 Tierärzte Mitglied. Die Mehrzahl ist kurativ in der Groß- oder Kleintierpraxis tätig. Mehr als 500 Tierärztinnen und Tierärzte nehmen im öffentlichen Dienst hoheitliche Aufgaben wahr. Sie überprüfen die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln und die Hygiene in Lebensmittelbetrieben, kontrollieren Tiertransporte und Tierhaltungen auf Einhaltungen der tierschutzrechtlichen Bestimmungen, überwachen Einfuhren von Tieren und Lebensmitteln tierischen Ursprungs an den Grenzen und Flughäfen und untersuchen im Labor Lebensmittel und Proben von Tieren.

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