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Meldepflicht für Corona-Infektionen bei Haustieren

Bundesministerin Klöckner betont wichtigen Beitrag, um Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung zu erlangen

(bmel) – Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren meldepflichtig werden sollen. In verschiedenen Ländern waren jeweils Einzelfälle von Hauskatzen aus Corona betroffenen Haushalten bekannt geworden, die positiv getestet wurden. Fallberichte gibt es auch für Tiger und Löwen aus einem Zoo in den USA. Weltweit gibt es bislang 15 gemeldete Infektionen bei gehaltenen Tieren.
 
Dass die Anfälligkeit verschiedener Tierarten dabei sehr unterschiedlich ist, zeigen Infektionsversuche des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Katzen und Frettchen sind demnach für den Erreger empfänglich, Hunde nach derzeitigem Stand weniger. Die bisherigen Erfahrungen, auch aus Deutschland, liefern aber keine Hinweise darauf, dass Haustiere, einschließlich Katzen und Frettchen, das Corona-Virus auf Menschen übertragen.
 
Bundesministerin Julia Klöckner: „Bei der Bekämpfung von Corona können wir nicht auf Erfahrungen und Expertenwissen zurückgreifen – den Umgang damit lernen wir in Echtzeit. Mehr Wissen schützt uns. Umso wichtiger also, die Forschung in vielen Lebensbereichen voranzutreiben, um Erkenntnisse zu gewinnen. Das machen wir mit der Meldepflicht: Sie ist – auch international – von großer Bedeutung für die Wissenschaft, um Informationen zu Übertragung, Vorkommen und Ausbreitung von Corona zu erhalten. Für die Prävention und eine frühzeitige Bekämpfung des Virus ist das unerlässliche Voraussetzung. Unser Friedrich-Loeffler-Institut bietet hierfür beste Bedingungen. Es ist weit über die Grenzen Deutschlands anerkannt für seine Spitzenforschung.
 
Klar betonen möchte ich aber: Es besteht für Haustierhalter keine Pflicht, ihre Tiere testen zu lassen! Das ist nur sinnvoll, wenn das Tier klinische Symptome zeigt.“
 
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas C. Mettenleiter, Präsident des FLI: „SARS -CoV-2 ist ein zoonotischer Erreger und so ist es wichtig, auch die Rolle von Tieren bei der Epidemiologie der Infektion zu untersuchen und besser zu verstehen. Hierzu hilft die Meldepflicht.“
 
Ziel der neuen Meldepflicht:

  1. Antworten auf weitergehende und noch ungeklärte Fragen über Vorkommen und Ausbreitung von Corona-Infektionen bei Haustieren liefern.
  2. Einen Überblick über das Infektionsgeschehen bei Tieren in Deutschland vermitteln und so zu neuen epidemiologischen Erkenntnissen beitragen.
  3. Dazu beitragen, zukünftig Risiken in Bezug auf die Gesundheit von Tier und Mensch frühzeitig zu erkennen und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen anzuwenden.
  4. Außerdem ist es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, dann die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und die EU-Kommission über bestätigte Fälle von Corona-Infektionen bei gehaltenen Tieren in Deutschland zu informieren.

 
Hintergrund:

Meldung und Meldeweg
Die Maßnahmen bei einem positiven Untersuchungsergebnis sollten mit dem behandelnden Tierarzt und der Veterinärbehörde bzw. dem Gesundheitsamt vor Ort abgestimmt werden.
 
Eine Meldung umfasst:

  1. Das Datum der Feststellung,
  2. die betroffene Tierart,
  3. den betroffenen Bestand,
  4. den betroffenen Kreis oder die kreisfreie Stadt

 
Meldeweg:

  1. Der Tierarzt oder das Labor melden an die zuständige Behörde.
  2. Diese melden wöchentlich an das Bundeslandwirtschaftsministerium –  unter Verwendung des EDV-Programms „TierSeuchenNachrichten-System“.
  3. Das „TierSeuchenNachrichten-System“ wurde am Institut für Epidemiologie des Friedrich-Loeffler-Instituts entwickelt und wird dort betrieben.
  4. Sie wird auch bei der Seuchenbekämpfung und zur wissenschaftlichen Datenauswertung genutzt.
  5. Nutzer sind die Veterinärbehörden auf allen Ebenen einschließlich des FLI und unseres Ministeriums.

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