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Meldung zur Haltung von Gifttieren in NRW noch bis zum 30. Juni möglich

(pm) – Seit Januar 2021 gilt in NRW das neue Gifttiergesetz (GiftTierG NRW). Dieses verbietet die Haltung und den Neuerwerb von Gifttieren wie zum Beispiel Giftschlangen, Vogelspinnen und bestimmten Skorpionen, weil sie wegen ihrer starken Giftwirkung nach Bissen oder Stichen eine erhebliche Bedrohung für die Gesundheit und das Leben von Menschen darstellen können.

Bis zum 30. Juni 2021 müssen Personen, die Gifttiere halten, ihre Gifttiere beim LANUV (Landesamt für Natur, Umweltschutz und Verbraucherschutz) anmelden. Darauf weist die Stadtverwaltung Mönchengladbach hin.

Hierfür gibt es auf der Seite www.gifttiergesetz.de ein Online-Meldeportal. Die Halter:innen müssen dem LANUV mitteilen, ob sie das Tier abgeben oder behalten möchten. Für beides gibt es Formulare unter: www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/gifttiere

Wer die Haltung der Tiere fortsetzen möchte, muss dem LANUV nachweisen, dass sie / er

  • – das 18. Lebensjahr vollendet hat,

    – persönlich zuverlässig ist (durch ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde – LANUV -, mit dem Verwendungszweck „Gifttiergesetz“ oder „Fachbereich 84“),

    – eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch für den Fall des Entweichens giftiger Tiere abgeschlossen hat. Die Frist für den Abschluss endet am 31. Juli 2021.

  • Die Abgabe von Gifttieren ist kostenlos: Das LANUV organisiert Abholung und Unterbringung. Das Nicht-Anmelden und der Neukauf von Gifttieren sowie das Aussetzen von Tieren kann empfindliche Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

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