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RückverfolgbarkeitN Noch viele Fragen offen

(aid) – Bis zum 1. Januar 2005 müssen alle Futter- und Lebensmittelunternehmen die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherstellen. So schreibt es die so genannte „EU-Basis-Verordnung“ zum Lebensmittelrecht vor. Hersteller müssen mit Hilfe von geeigneten Dokumentationssystemen transparent machen, woher ihre Rohstoffe stammen und an wen sie die Produkte ausgeliefert haben. Diese Informationen sollen den zuständigen Behörden im Verdachts- oder Krisenfall zur Verfügung gestellt werden. Bis zur Realisierung derartiger Rückverfolgbarkeitssysteme sind jedoch noch viele Fragen zu klären, so Dr. Walter Töpner vom Bundesministerium für Verbraucherschutz auf dem Diskussionsforum „Sicherheit, Transparenz, Rückverfolgbarkeit“ der deutschen Milch- und Lebensmittelbranche. Noch unklar ist z. B. welche Datenquellen zur Identifizierung genutzt werden (Palettennummern, Buchungsbelege, die Nummern der Loskennzeichnung oder andere Aufzeichnungssysteme). Offen ist auch, wie die Informationen mit dem Produkt verknüpft werden und wie eine Durchgängigkeit aber auch eine Kompatibilität der Datenkette gewährleistet werden kann. „Es geht nicht darum, den Kontroll- und Ãœberwachungsaufwand noch zu steigern, sondern die Informationen, die vorhanden sind zu bündeln“, so Töpner. Er wies auch darauf hin, dass nach der jüngsten Entdeckung von Dioxinrückständen in Futtermitteln, innerhalb von einer Woche alle Marktbeteiligten identifiziert waren und der Weg von gut 2000 Tonnen Futtermitteln fast lückenlos nachgewiesen wurde. Während auf EU-Ebene bereits der Termin für die Umsetzung der Rückverfolgbarkeit feststeht, hat die Diskussion im Rahmen des Codex Alimentarius (eine internationale Organisation, die von der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) finanziert wird und auf internationaler Ebene Lebensmittelnormen harmonisiert) erst begonnen. Töpner berichtete vom Diskussionsstand aber auch den teilweise widersprüchlichen Auffassungen verschiedener Komitees, zeigte sich aber zuversichtlich, dass sich das System der Rückverfolgbarkeit auf Dauer durchsetzt.

aid, Gesa Maschkowski

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