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Werbesprüche im Visier der EU

Düsseldorf / Brüssel (lme) – Europas oberster Verbraucherschützer in Brüssel David Byrne plant eine neue EU-Verordnung mit der Werbeaussagen über Lebens- und Genussmittel radikal eingeschränkt werden sollen. Das berichtet das Handelsblatt. Nach einem dem Handelsblatt vorliegenden Entwurf der Kommission will Byrne durchsetzen, dass alle nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über ein beworbenes Produkt wissenschaftlich nachgewiesen werden. Allgemeine Aussagen, die auf eine Stärkung des Wohlbefindens abzielen, sollen ebenso verboten werden wie Gesundheitsbotschaften, die sich direkt an Kinder richten. „Die Verbraucher dürfen nicht länger mit falschen Werbe-Behauptungen in die Irre geführt werden“, wird Byrne in der Zeitung zitiert.

Wird die Verordnung von EU-Ministerrat und Europaparlament ohne Abstriche angenommen, gerät einer der ältesten deutschen Werbeslogans, „Haribo macht Kinder froh“, auf den Index. Der Nestlé-Konzern könnte ohne Testat nicht mehr länger in Anspruch nehmen, dass der LC1 Joghurt das körpereigene Immunsystem stärkt. Bonbon-Hersteller müssten von Instituten schlüssig darlegen lassen, dass ihre Drops tatsächlich „wohltuend und befreiend“ wirken. Aber Byrnes Regelungseifer geht laut Handelsblatt noch weiter: Jede Etikettierung eines neuen Produktes und jede neue Werbekampagne der Lebensmittel- und Süsswarenindustrie sollen vom Brüsseler EU-Amt für Lebensmittelsicherheit in einem mehrmonatigen Genehmigungsverfahren geprüft werden. Selbst der Kernbotschaft des deutschen Metzgerhandwerks, „Fleisch ist ein Stück Lebenskraft“, fehlt dann ohne Expertise die Beweiskraft, berichtet das Handelsblatt. Alle gesundheitsbezogenen Angaben dürften nur noch nach einer „höchsten Ansprüchen genügenden wissenschaftlichen Bewertung“ zugelassen werden, heißt es in Byrnes Text.

Die Kommission hat laut Handelsblatt bereits eine Liste von Angaben aufgestellt, die verboten werden sollen. Beispiele: „unterstützt Ihr Immunsystem“, „reinigt den Organismus“, „fördert den Stoffwechsel“, „stärkt Ihre Abwehrkräfte“. Derlei Aussagen seien „vage und oft bedeutungslos“, meint die Kommission. Sie sollten daher nicht zugelassen werden. Lediglich solche Behauptungen, die ohne nähere Prüfung belegbar sind, haben eine Chance auf das amtliche Prüfsiegel der Brüsseler Kontrolleure. Dazu zählt der Hinweis, das Kalzium Knochen und Zähne stärkt und dass Ballaststoffe die Darmflora unterstützen.

Aber nicht nur die Werbung, auch die Lebensmittelproduktion muss sich umstellen. Im Anhang der Verordnung werden Richtwerte für oft verwendete nähwertbezogene Angaben wie fettarm, fettfrei, zuckerarm oder vitaminreich genannt. Mit solchen Aussagen, glaubt die Kommission, werde besonders oft Schindluder getrieben. Daher sanktioniert Byrne, dass ein Produkt, das sich fettarm nennt, nicht mehr als 3 Gramm Fett pro 100 Gramm enthalten darf. Ein zuckerfreies Produkt muss weniger als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm enthalten.

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