EU mahnt Regelungen zu gentechnisch veränderte Organismen an
Brüssel/Berlin (lme) – Die Europäische Kommission hat Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Italien, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich und Finnland formell aufgefordert, innerstaatliche Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO) in die Umwelt zu erlassen und zu notifizieren. Die zwölf genannten Mitgliedstaaten haben es versäumt, den für den 17. Oktober 2002 vereinbarten Termin einzuhalten. Die Verabschiedung der betreffenden Richtlinie, mit der frühere Rechtsvorschriften aufgehoben wurden, sollte dazu beitragen, dass bei der Freisetzung von GVO in die Umwelt nach einem sicheren Mehrstufenprinzip vorgegangen wird. Die Aufforderungen an die zwölf Mitgliedstaaten ergehen in Form von mit Gründen versehenen Stellungnahmen, der zweiten Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 EG-Vertrag.
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