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Neue Tötungsmethode für Taschenkrebse

Berlin (lme) – Der Bundesrat hat der Bundesregierung den Entwurf einer Rechtsverordnung zugeleitet, mit der die zulässige Methode zur Tötung von Krustentieren um eine praxis- und tierschutzgerechte Tötungsmethode für Taschenkrebse ergänzt werden soll. Danach dürfen Taschenkrebse wie bisher in stark kochendem Wasser oder heißem Dampf getötet werden. Zusätzlich gilt demnächst jedoch auch die zeitnahe, mechanische Zerstörung beider Hauptnervenzentren der Taschenkrebse als tierschutzgerechte Tötungsmethode. Zu diesem Ergebnis war ein Gutachten der biologischen Anstalt Helgoland gelangt.

Eine Änderung der Tierschutz-Schlachtverordnung ist erforderlich, um neue Abnehmerkreise für Taschenkrebse bedienen zu können. Taschenkrebse werden in der Praxis selten lebend vermarktet. Vielmehr werden Scheren und Krebskörper getrennt verwendet. Die Scheren werden in der Gastronomie, die Krebskörper vorwiegend in der Fischerei verwendet. Eine Tötung durch kochendes Wasser ist in beiden Fällen nicht möglich, da eine Vermarktung nur in rohem Zustand vorgenommen werden kann.

Entwurf einer … Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung (Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV) Drucksache 163/03 (Beschluss)

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