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Keine Risiken für Mensch und Umwelt: BVL genehmigt gentechnisch veränderten Mais

(BVL) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) hat heute dem Unternehmen Pioneer die Freisetzung von gentechnisch
verändertem Mais unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden
Freisetzungen in den Gemeinden Neutrebbin (Brandenburg), Kitzingen
(Bayern), Ausleben (Sachsen-Anhalt) und Zabeltitz (Sachsen). Das
Unternehmen darf in den Jahren 2008 bis 2011 auf einer Fläche von
maximal 1,2 Hektar pro Standort und Jahr freisetzen.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von
dem Freisetzungsversuch keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und
Tiere sowie auf die Umwelt zu erwarten sind, verfügt aber vorsorglich
Sicherheitsmaßnahmen. Um eine Verbreitung des gentechnisch veränderten
Mais zu verhindern, muss der Betreiber zwischen den
Freisetzungsflächen und konventionellen Maisbeständen 200 Meter, zu
ökologisch bewirtschafteten Maisfeldern 300 Meter Abstand einhalten.
Das gentechnisch veränderte Pflanz- und Erntegut ist zu kennzeichnen,
eine Verwendung als Lebens- oder Futtermittel ist nicht zulässig.
Pflanzenmaterial aus dem Freisetzungsversuch und anderer Mais
innerhalb des Isolationsabstandes ist nach Ende der Freisetzung auf
der Fläche zu häckseln und einzuarbeiten. Das gehäckselte Material
kann unter Auflagen auch in einer Biogasanlage entsorgt werden. Die
Flächen müssen im Jahr nach Beendigung der Freisetzung auf
nachwachsenden Mais kontrolliert werden. Im Folgejahr auftretende
Pflanzen müssen vor der Blüte vernichtet werden. Für die Überwachung
der im Bescheid enthaltenen Bestimmungen sind Behörden der
Bundesländer verantwortlich.

In dem Freilandversuch soll Mais der Linie 98140 untersucht werden, in
den ein Gen aus dem Bodenbakterium Bacillus licheniformis sowie ein
verändertes Maisgen übertragen wurde. Die beiden übertragenen Gene
machen die Maispflanzen widerstandsfähig gegenüber zwei gegen
Unkräuter gerichtete Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe.

Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die
Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die 151 Einwendungen wurden bei
der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Antrags geprüft und im
Genehmigungsbescheid gewürdigt. Für die Entscheidung des BVL wurden
Stellungnahmen des Bundesamts für Naturschutz, des Bundesinstituts für
Risikobewertung und des Robert Koch-Instituts eingeholt. Gleichzeitig
wurden Stellungnahmen des unabhängigen Wissenschaftler- und
Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische
Sicherheit, und des Julius Kühn-Instituts in die Entscheidung
einbezogen. Darüber hinaus wurden Stellungnahmen der Länder Bayern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Sachsen eingeholt.

HINTERGRUNDINFORMATION

Das BVL ist zuständig für den Vollzug wichtiger Teile des
Gentechnikgesetzes. Es berät die Bundesregierung sowie die Länder und
ihre Gremien in Fragen der biologischen Sicherheit in der Gentechnik.
Gentechnisch veränderte Organismen müssen zunächst ein
Genehmigungsverfahren beim BVL positiv durchlaufen, ehe sie
freigesetzt werden dürfen. Ferner führt das BVL die Geschäftsstelle
der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit. Das BVL ist
die national zuständige Behörde für gemeinschaftliche
Genehmigungsverfahren der EU zum Inverkehrbringen gentechnisch
veränderter Organismen und koordiniert für Deutschland die BIO-TRACK-
Datenbank der OECD. Als nationale Kontaktstelle des Internationalen
Übereinkommens über die biologische Sicherheit managt das BVL für
Deutschland den Informationsaustausch über lebende gentechnisch
veränderte Organismen im so genannten Biosafety Clearing House.

In Deutschland ist bislang nur der gentechnisch veränderte Mais MON
810 des Unternehmens Monsanto zum kommerziellen Anbau zugelassen. Er
wurde im Jahr 2007 auf rund 2700 Hektar angebaut. Dies entspricht rund
0,15 Prozent der gesamten Maisanbaufläche in Deutschland.

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