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Abgeschaltet: Nutzlose Ampel erhält Stoppsignal

Bonn / Brüssel (BLL) – Im heutigen Abstimmungsverfahren hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments für die künftige europäische Lebensmittelinformationsverordnung eine obligatorische Ampelkennzeichnung auf Lebensmitteln abgelehnt. Damit bestätigt das Gremium den schon von der Kommission eingeschlagenen Weg einer sachlich-faktischen Nährwertkennzeichnung und erteilt einer Bewertung von Lebensmitteln durch die Farben „rot“, „gelb“, „grün“ eine klare Absage. „Das ist das grundsätzlich das richtige Signal für eine Nährwertinformation, die auf Fakten statt auf willkürlichen Bewertungen ohne wissenschaftliche Grundlage basieren muss“, begrüßte BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst diese Entscheidung. Einen Nutzen hätte die Ampelkennzeichnung nicht, vielmehr würde sie den Verbraucher irreführen.

Die Lebensmittelwirtschaft hatte sich für eine sachliche verpflichtende Nährwertkennzeichnung stark gemacht, die sich auf den Energiegehalt sowie sieben Nährstoffe (Eiweiß, Kohlenhydrate, Zucker, Fett, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium) konzentrieren sollte. Mit seinem Votum für eine verpflichtende Nährwertkennzeichnung mit deutlich mehr Angaben – möglicherweise bis zu 20! – ist der Ausschuss in seiner heutigen Abstimmung weit über das Ziel einer verständlichen Nährwertkennzeichnung hinaus geschossen. Das Votum für nationale Regelungskompetenzen hält der BLL für verfehlt, da sie einem gemeinsamen, einheitlichen europaweiten Ansatz entgegenstünden. Hingegen wird die Absage an die unpraktikable Mindestschriftgröße der Angaben von 3 mm begrüßt.

Der BLL sieht in der sachlich-faktischen Information der Verbraucher im Rahmen der Nährwerttabellen, die nach dem Votum des Ausschusses zudem um die Angaben zur Portion und den Richtwerten für die Tageszufuhr (GDA) ergänzt werden, auch weiter den richtigen Ansatz für eine informierte eigenverantwortliche Entscheidung der Verbraucher.

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