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Health Claims für Bio-Produkte? Chancen für konkrete Claims gering

(aid) – Gesundheitswerbung für Bio-Produkte muss hohe Hürden überwinden. Die Chancen für spezielle Health Claims sind gering, weil Zulassungsanträge für Pflanzenstoffe („Botanicals“) nach der Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 überwiegend als unbegründet abgelehnt werden. Ähnlich der deutschen Rechtsprechungspraxis werden randomisierte, placebokontrollierte und nach erfolgreicher „peer review“ veröffentlichte Doppelblindstudien verlangt. Das erläuterte Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt aus Freiburg auf einem Seminar der International Federation of Agriculture Movements (IFOAM) im August in Bonn. Möglich seien Aussagen zur Gesundheit der Tiere, des Bodens und anderer natürlicher Grundlagen.
Aussagen, die nicht das Lebensmittel selbst mit der Gesundheit des Verbrauchers in Verbindung bringen, sondern von der Gesundheit der Ökosysteme ausgehen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der Claims-Verordnung, so Rechtsanwalt Schmidt. Sie könnten bei der Vermarktung von Bio-Produkten in den Grenzen von Wahrheit und Klarheit getroffen werden. Etwa in dem Sinne: „Was Sie für die Gesundheit der Umwelt und ihrer Ökosysteme tun, dient Ihrer Gesundheit.“
Konkrete, produktbezogene Aussagen, für die sich Verbraucher besonders interessieren und die für das Marketing eher interessant sind, scheiden damit also aus.

Britta Klein, aid

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