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Keine Antibiotikarückstände in Geflügelfleisch

Hamburg (lme) – Konsumenten müssen sich beim Kauf von Geflügelfleisch keine Sorgen um eine eventuelle Belastung durch Antibiotika machen. Bei einer Untersuchung von Geflügelfleisch durch das Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hansestadt Hamburg wurden keine Antibiotika in den Proben gefunden.

Der Einsatz von Antibiotika in der Geflügelzucht wurde in letzter Zeit besonders kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund wurde Anfang 2012 in Hamburg verstärkt Geflügelfleisch auf Tierarzneimittelrückstände untersucht.

Im Januar und Februar 2012 hat das Institut für Hygiene und Umwelt im Auftrag der Hamburger Verbraucherschutzämter insgesamt 30 Geflügelfleischproben untersucht. Lebensmittelkontrolleure der Hamburger Bezirke hatten die Proben im gesamten Stadtgebiet in Supermärkten, Discountern und im Großhandel entnommen. Das Geflügelfleisch stammte größtenteils aus Deutschland, aber auch aus Polen und Frankreich. Alle Fleischproben waren frei von Antibiotikarückständen.

Ähnlich sieht das Ergebnis für Geflügelfleisch aus, das über Hamburg in die EU importiert wurde: In keiner der 100 Proben, die das Institut im Jahr 2011 im Auftrag des Veterinär- und Einfuhramts der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz analysiert hat, waren Rückstände von Antibiotika nachzuweisen.

Diese Ergebnisse beruhen auf einem modernen Analyseverfahren (Flüssigkeitschromatographie mit anschließender massenspektrometrischer Detektion, in Fachkreisen LC/MSMS genannt), bei dem simultan auf 39 verschiedene antibiotisch wirksame Tierarzneimittelrückstände geprüft wird, darunter Sulfonamide, Tetracycline, Makrolide und Lincosamide. Für den größten Teil dieser Antibiotika, die zur Behandlung von Geflügel zugelassen sind, gibt es EU-weit geltende Höchstmengen. Bei Überschreitung bestimmter Werte wären die Lebensmittel nicht mehr zum Verzehr geeignet. Für die häufig eingesetzten Tetracycline zum Beispiel liegt die gesetzlich erlaubte Höchstmenge im Geflügelfleisch bei 100 µg/kg. Für einige Antibiotika, z.B. Dapson, gilt die sogenannte Nulltoleranz, dort würde jeder Nachweis zu einer Beanstandung führen. Beanstandete Waren werden durch die Überwachungsbehörden aus dem Verkehr gezogen.

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