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Tiergesundheit: EU will strengere Regeln für Pferdepässe

Brüssel (EU) – Ein Vorschlag der Kommission zur Ãœberarbeitung der Vorschriften über die Identifizierung von Pferden wurde gestern von Experten der EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Die überarbeitete Verordnung sieht ein verlässlicheres und sichereres europäisches System für die Registrierung und Identifizierung von Pferden in der EU vor. Ein grundlegendes Ziel besteht darin, zu verhindern, dass Pferde, die nicht in die Lebensmittelkette gelangen dürfen, irrtümlich oder in betrügerischer Absicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden.

Der zuständige EU-Kommissar für Gesundheit Tonio Borg erklärte: „Wie angekündigt, ziehen wir damit eine weitere Lehre aus den Pferdefleischskandal im vergangenen Jahr: Mit den Vorschriften, die von den Mitgliedstaaten unterstützt werden, wird das bereits vorhandene System der Pferdepässe verbessert. Durch eine engere Zusammenarbeit kann nach meiner Überzeugung verlässlicher verhindert werden, dass nicht für den menschlichen Verzehr bestimmtes Pferdefleisch auf unseren Tellern landet.“

Hauptelemente

In Europa gibt es nahezu 7 Millionen Equiden; nach den neuen Vorschriften muss für Fohlen vor dem Ende ihres ersten Lebensjahres ein Pass mit einer einmaligen Kennnummer ausgestellt werden. Der Pass dient auch als Krankenakte und wird das Pferd lebenslang begleiten. Alle nach dem 1. Juli 2009 geborenen Pferde müssen mit einem Mikrochip ausgestattet werden. Mit technischen Sicherheitsmerkmalen soll außerdem die Fälschungssicherheit der Pässe erhöht werden.

Alle Mitgliedstaaten müssen eine zentrale Datenbank einrichten, damit die zuständigen Behörden die Ausstellung von Pässen durch die verschiedenen dazu befugten Stellen besser kontrollieren können. Zudem werden für die Pferdehalter die Verfahren zur Aktualisierung der Kenndaten in den Pässen und in der Datenbank der Passstellen erheblich vereinfacht.

Die nächsten Schritte

Die Verordnung wird ab dem 1. Januar 2016 gelten. Mitgliedstaaten ohne zentrale Datenbank haben jedoch bis zum 1. Juli 2016 Zeit, eine solche einzurichten.

Hintergrund

Die Identifizierung von Pferden wird mit der Verordnung (EG) Nr. 504/2008 vom 6. Juni 2008 geregelt; diese Verordnung stützt sich auf Rechtsvorschriften über Tiergesundheit und Tierzucht, wonach Mitgliedstaaten unter ihrer Aufsicht mehr als eine Passstelle zulassen dürfen.

Die Schlachtung von Pferden für den menschlichen Verzehr nach einer Behandlung mit Arzneimitteln ist in der EU in Tierarzneimittelvorschriften geregelt. Pferde, die mit Phenylbutazon oder anderen Arzneimitteln behandelt wurden, welche nicht für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere zugelassen sind, dürfen nicht in die Lebensmittelkette gelangen. Wenn ein Pferd mit einem Arzneimittel behandelt wurde, das speziell für die Verwendung bei Pferden aufgeführte Stoffe enthält, muss eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten werden, bevor dieses Pferd für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden darf.

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