Schweizer Tierärzte verlangen bessere Kontrolle von Tierheilpraxen

Bern (ots) – Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) will sich gegen den Wildwuchs von Anbietern komplementärer Heilmethoden in der Tiermedizin wehren. Rechte und Pflichten von Tierheilpraxen sollen einheitlich geregelt werden.

Je nach Kanton sind die Vorschriften für Tierheilpraxen unterschiedlich. In einigen Kantonen dürfen Tierheilpraktiker beispielsweise Akupunkturnadeln einsetzen, in anderen nicht. In den meisten Kantonen dürfen sie zudem ohne Praxisbewilligung praktizieren. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) will sich nun für einheitlichere Regeln und striktere Kontrollen von Tierheilpraktikern einsetzen, die im Gegensatz zu den Tierärztinnen und Tierärzten über keine reglementierte Ausbildung verfügen. Die Delegiertenversammlung der GST hat gestern einen entsprechenden Antrag der Fachsektion camvet.ch angenommen, der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin.

Viele Menschen nehmen komplementäre Heilmethoden für sich selbst in Anspruch. Deshalb steigt auch das Bedürfnis, Haustiere mit komplementären Methoden zu behandeln. Zum Wohle des Tieres sollten nur gut ausgebildete, kompetente Fachpersonen in tiermedizinischen Heilberufen tätig sein. Eine bessere Reglementierung macht für die Kunden transparenter, wer eine intensive Ausbildung durchlaufen hat. Für die Reglementierung der Berufe im Bereich der Komplementärmedizin sind die Kantone zuständig. Die GST will sich daher auf kantonaler Ebene für einheitliche Vorgaben einsetzen.

Tierärztinnen und Tierärzte, die in einem Bereich der Komplementärmedizin tätig sind, haben nach dem Studium mehrjährige Weiterbildungen absolviert. Die GST verleiht Fähigkeitsausweise an Tierärztinnen und Tierärzte mit entsprechender Ausbildung. Von der GST anerkannte Richtungen der Komplementärmedizin bei Tieren sind Homöopathie, Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Phytotherapie, Osteopathie sowie Chiropraktik.

Mit Ausnahme von Bagatellfällen ist die Erstdiagnose durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zentral, um die richtige Therapie einzuleiten. Die GST empfiehlt daher Tierhaltenden, die ihr Tier mit Komplementärmedizin behandeln lassen möchten, sich an eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit Fähigkeitsausweis GST zu wenden.