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Achtung: Leinenpflicht beachten

Besondere Rücksichtnahme in Brut- und Setzzeit

Hannover (PM) – Der Frühling ist da – und damit in Niedersachsen auch die Leinenpflicht für Hunde. Zwischen dem 1. April und 15. Juli müssen die Vierbeiner angeleint sein: im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen sowie an und in Gewässern. Darauf weist das Niedersächsische Agrarministerium hin.

Während des zeitigen Frühjahrs wird die freie Landschaft zur Kinderstube. Einige wildlebende Tierarten haben bereits Nachwuchs, bei anderen Arten sind die Weibchen hochtragend. In diesem Zustand sind die Tiere in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt.

Auch die am Boden brütenden Vogelarten beginnen in dieser Zeit ihr Brutgeschäft in der freien Flur, an Feldrainen und Wegeböschungen. Wiederholte und von den Naturnutzenden oft kaum wahrnehmbare Störungen führen, je nach Situation, zu großen Problemen: Eine einmalige Beunruhigung kann beispielsweise schon bewirken, dass brütende Vögel ihr Nest aufgeben. Aber: Die Nachgelege – also Eier, die später oftmals in einem neuen Nest abgelegt werden – weisen meist eine geringere Zahl von Eiern auf. Zudem ist der spätere Schlüpftermin für die Küken der ungünstigere im Jahresverlauf.

Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen ansonsten keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, dürfen Hundehalter*innen ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht freilaufen lassen und sollten besonders aufmerksam sein. Damit die Vierbeiner trotzdem genügend Bewegung finden, bieten größere Kommunen zunehmend speziell für den freien Hundeauslauf ausgewiesene Flächen (Hundewiesen) an. Hundehalter*innen können sich bei ihrer Stadt oder Gemeinde informieren, wo sie im Frühling ganz ohne Leine Stöckchen werfen und toben können.


Hintergrund:
Die sogenannte Leinenpflicht, die auf wenige Wochen im Frühjahr beschränkt ist, ist in § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) festgehalten. Ziel ist es, zumindest vermeidbare Störungen von Wildtieren in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu minimieren.

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